Zivilrecht
Sonstige vertragliche Schuldverhältnisse
Schenkung, §§ 516ff. BGB
Erstreckung der Haftungsmilderung auf Ansprüche aufgrund von Schutzpflichtverletzungen sowie auf konkurrierende deiktische Ansprüche?
Erstreckung der Haftungsmilderung auf Ansprüche aufgrund von Schutzpflichtverletzungen sowie auf konkurrierende deiktische Ansprüche?
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Studentin S schenkt ihrem Bekannten B ein Topfset. Als S dem B das in einem großen Paket verpackte Set übergeben will, fällt ihr das Paket leicht fahrlässig aus der Hand auf eine Vase des B. Dem B entsteht dadurch ein Schaden in Höhe von €100.
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Einordnung des Falls
Erstreckung der Haftungsmilderung auf Ansprüche aufgrund von Schutzpflichtverletzungen sowie auf konkurrierende deiktische Ansprüche?
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 3 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. B hat gegen S keinen Schadensersatzanspruch aus §§ 280 Abs. 1, 241 Abs. 2 BGB.
Ja!
Jurastudium und Referendariat.
2. B könnte gegen S einen Schadensersatzanspruch aus § 823 Abs. 1 BGB haben.
Genau, so ist das!
3. Nach h.M. hat S die Rechtsgutsverletzung nach § 823 Abs. 1 BGB wegen der anzuwenden Haftungsmilderung des § 521 BGB nicht zu vertreten.
Ja, in der Tat!
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