Zivilrecht
Sonstige vertragliche Schuldverhältnisse
Schenkung, §§ 516ff. BGB
Haftung für Rechtsmängel, § 523 BGB
Haftung für Rechtsmängel, § 523 BGB
26. August 2025
10 Kommentare
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+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)

Ärztin A schenkt dem Biolabor B ein ihr gehörendes Gerät zur Herstellung von Chemikalien. Dabei verkennt sie fahrlässig, dass das Gerät unter Patentschutz steht und B daher nicht berechtigt ist, dieses zu nutzen. B findet dies nach Übergabe heraus und verlangt von A Nacherfüllung und hilfweise Schadensersatz.
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