Strafrecht
BT 4: Brandstiftungsdelikte
Besonders schwere Brandstiftung, § 306b StGB
Verdeckungs- oder Ermöglichungsabsicht betreffend einer anderen Straftat (Nr. 2) - Verdeckungsalternative
Verdeckungs- oder Ermöglichungsabsicht betreffend einer anderen Straftat (Nr. 2) - Verdeckungsalternative
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
T ist allein im Büro. Während ihre Kollegen Pause machen, verfälscht sie Dokumente. Plötzlich kommen Kollegen zurück. Damit diese nichts von der Aktion mitbekommen, zündet sie im Nebenraum Akten an. Das sich ausbreitende Feuer lenkt die Kollegen ab, sodass T die Dokumente unbemerkt bei Seite schaffen kann.
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Einordnung des Falls
Verdeckungs- oder Ermöglichungsabsicht betreffend einer anderen Straftat (Nr. 2) - Verdeckungsalternative
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 4 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Indem T das Büro angezündet hat, hat sie sich wegen schwerer Brandstiftung (§ 306a Abs. 1 Nr. 3 StGB) strafbar gemacht.
Genau, so ist das!
Jurastudium und Referendariat.
2. T hat sich wegen besonders schwerer Brandstiftung (§ 306b Abs. 2 Nr. 2 StGB) strafbar gemacht, wenn sie den "Tatbestand des § 306a Abs. 1 StGB" verwirklicht hat und "in der Absicht gehandelt hat, eine andere Straftat zu verdecken".
Ja, in der Tat!
3. Die Absicht "eine andere Straftat zu ermöglichen oder zu verdecken" ist ein besonderes persönliches Merkmal (§ 28 Abs. 2 StGB).
Ja!
4. T hat in der Absicht gehandelt, eine andere Straftat zu verdecken.
Genau, so ist das!
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community
Bioshock Energy
13.9.2024, 11:03:57
Inwiefern bzw. für was ist es hier relevant zu erwähnen, dass es sich bei der
Verdeckungsabsichtum ein besonderes persönliches Merkmal iSd. § 28 II StGB handelt?
as.mzkw
23.9.2024, 10:07:07
Habe ich mich auch gefragt, für den vorliegenden Fall ist es meinem Verständnis nach tatsächlich umbeachtlich. Bedeutung hätte es wohl bei etwaigen Mittätern oder anderen Beteiligten an der Brandstiftung, die ohne die fragliche Absicht handeln.