Öffentliches Recht
Europarecht
Arbeitnehmerfreizügigkeit, Art. 45 AEUV
Geschriebene Rechtfertigungsgründe, Art. 45 Abs. 3 AEUV
Geschriebene Rechtfertigungsgründe, Art. 45 Abs. 3 AEUV
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Der Franzose A geht in Belgien der Prostitution nach und ist zeitgleich als Kellner angestellt. Belgien entzieht ihm die Aufenthaltserlaubnis mit Berufung auf die öffentliche Ordnung, unternimmt aber nichts gegen die Ausübung von Prostitution durch eigene Staatsangehörige.
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Einordnung des Falls
Geschriebene Rechtfertigungsgründe, Art. 45 Abs. 3 AEUV
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 5 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Der Anwendungsbereich der Arbeitnehmerfreizügigkeit ist vorliegend eröffnet.
Ja, in der Tat!
Jurastudium und Referendariat.
2. Die Entziehung der Aufenthaltserlaubnis durch die belgischen Behörden stellt einen Verstoß gegen das Diskriminierungsverbot in Art. 45 Abs.2 AEUV dar.
Ja!
3. Die Diskriminierung könnte gemäß Art. 45 Abs. 3 AEUV gerechtfertigt sein.
Genau, so ist das!
4. Die EU schreibt hinsichtlich der öffentlichen Ordnung eine einheitliche Wertskala vor. Die Mitgliedstaaten haben keinen Beurteilungsspielraum.
Nein, das trifft nicht zu!
5. Der Rechtfertigungsgrund der öffentlichen Ordnung ist einschlägig, da durch den Entzug der Arbeitserlaubnis die Prostitution im Land verhindert werden soll.
Nein!
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community
chuck lawris
2.7.2022, 09:20:40
Bei der abhängigen Beschäftigung (Schutzbereich) wurde auf das Kellner-Verhältnis abgestellt, nicht aber auf die Prostitution. Eingriff und RF stellen auf das Prost.-Verhältnis ab. SB und RF fallen damit sachlich auseinander. Die Prostitution dürfte doch hier gar keine weisungsgebundene Tätigkeit sein (außer bei Dominas -lel) und unter die
Dienstleistungsfreiheitfallen, sodass darauf abzustellen sein müsste. Das Problem ist ja nicht die Kellnerei 🤷♂️
Philippe
2.7.2022, 23:26:54
Es wurde ja die Aufenthaltserlaubnis entzogen und nicht nur die Arbeitserlaubnis speziell fürs Kellnern. Insoweit sehe ich da kein Widerspruch: die Ausübung von Prostitution ist der Grund für die Entziehung der Aufenthaltserlaubnis, infolge derer der Kellnerei nicht mehr nachgegangen werden kann.
Nora Mommsen
19.7.2022, 13:13:52
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