Öffentliches Recht
Europarecht
Arbeitnehmerfreizügigkeit, Art. 45 AEUV
Bosman: ungeschriebene Rechtfertigungsgründe
Bosman: ungeschriebene Rechtfertigungsgründe
13. Juli 2025
6 Kommentare
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+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Der belgische Fußballer B möchte nach Vertragsablauf zum französischen Verein L wechseln. Eine Regelung sieht vor, dass der neue Verein eine Ablösesumme an den alten Verein zahlen muss. Der belgische Verein zweifelt an der Zahlungsfähigkeit des L und gibt den B daher nicht frei.
Diesen Fall lösen [...Wird geladen] der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.
Einordnung des Falls
Bosman: ungeschriebene Rechtfertigungsgründe
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 6 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Der Anwendungsbereich der Arbeitnehmerfreizügigkeit ist eröffnet und die Pflicht zur Zahlung der Ablösesumme stellt eine unterschiedslose Beschränkung dar.
Genau, so ist das!
2. Die Beschränkung der Arbeitnehmerfreizügigkeit kann gemäß Art. 45 Abs. 3 AEUV durch die geschriebenen Rechtfertigungsgründe gerechtfertigt werden.
Nein, das trifft nicht zu!
3. Im Rahmen der Arbeitnehmerfreizügigkeit können Beschränkungen auch durch ungeschriebene Rechtfertigungsgründe gerechtfertigt werden.
Ja!
4. Vorliegend sind zwingenden Gründe des Allgemeinwohls betroffen.
Genau, so ist das!
5. Wenn zwingende Gründe des Allgemeinwohls gegeben sind, so ist die Maßnahme ohne das Vorliegen weiterer Voraussetzungen bereits gerechtfertigt.
Nein, das trifft nicht zu!
6. Die Pflicht zur Zahlung der Ablösesumme ist als verhältnismäßig anzusehen.
Nein!
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