Öffentliches Recht

Verwaltungsrecht AT

Wirksamkeit von Verwaltungsakten

Öffentliche Bekanntgabe (§ 41 Abs. 3, 4 VwVfG)

Öffentliche Bekanntgabe (§ 41 Abs. 3, 4 VwVfG)

27. August 2025

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Wirt W hat bei der zuständigen Behörde eine Gaststättenerlaubnis beantragt. Die Gaststättenerlaubnis wird sodann über einen Aushang ortsüblich bekannt gemacht.

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