Wegnahme oder Entziehen von Hilfsmitteln für Behinderte
leicht
Diesen Fall lösen 81,5 % der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.
Jurafuchs 7 Tage kostenlos testen und tausende Fälle wie diesen selbst lösen.
Erhalte uneingeschränkten Zugriff alle Fälle und erziele Spitzennoten in
Jurastudium und Referendariat.
Jurastudium und Referendariat.
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
T lockt den Blindenhund des O mit einer Wurstsemmel weg und geht mit diesem spazieren. Der O bleibt hilflos zurück.
Einordnung des Falls
Wegnahme oder Entziehen von Hilfsmitteln für Behinderte
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 2 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. T hat die O "eingesperrt" (§ 239 Abs. 1 Var. 1 StGB).
Nein, das trifft nicht zu!
2. T beraubt den O "auf andere Weise" seiner Freiheit (§ 239 Abs. 1 Var. 2 StGB).
Ja!