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Einseitige EVB Erklärung
15. April 2026
18 Kommentare
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
K kauft bei V ein Schlagzeug-Set. Da er den Kaufpreis nicht sofort bezahlen kann, vereinbart er mit V eine Ratenzahlung. Erst bei der Übereignung erklärt V, dass er nur unter Eigentumsvorbehalt übereigne. K lehnt dies ab.
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