Einseitige EVB Erklärung
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
K kauft bei V ein Schlagzeug-Set. Da er den Kaufpreis nicht sofort bezahlen kann, vereinbart er mit V eine Ratenzahlung. Erst bei der Übereignung erklärt V, dass er nur unter Eigentumsvorbehalt übereigne. K lehnt dies ab.
Diesen Fall lösen [...Wird geladen] der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.
Einordnung des Falls
Einseitige EVB Erklärung
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 3 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Der Eigentumsvorbehalt kann auch nur auf dinglicher Ebene vereinbart werden.
Genau, so ist das!
Jurastudium und Referendariat.
2. K und V haben sich auf dinglicher Ebene über einen Eigentumsvorbehalt geeinigt.
Nein, das trifft nicht zu!
3. K kann von V die unbedingte Übereignung fordern.
Ja!
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