Einseitige EVB Erklärung
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
K kauft bei V ein Schlagzeug-Set. Da er den Kaufpreis nicht sofort bezahlen kann, vereinbart er mit V eine Ratenzahlung. Erst bei der Übereignung erklärt V, dass er nur unter Eigentumsvorbehalt übereigne. K lehnt dies ab.
Einordnung des Falls
Einseitige EVB Erklärung
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 3 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Der Eigentumsvorbehalt kann auch nur auf dinglicher Ebene vereinbart werden.
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Genau, so ist das!
2. K und V haben sich auf dinglicher Ebene über einen Eigentumsvorbehalt geeinigt.
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Nein, das trifft nicht zu!
3. K kann von V die unbedingte Übereignung fordern.
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Ja!