Wahndelikt 1

22. November 2024

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+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)

Jurafuchs

T hält die Gottesleugnung für strafbar und wirbt auf der Straße für eine Abkehr vom Christentum.

Diesen Fall lösen [...Wird geladen] der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.

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Einordnung des Falls

Wahndelikt 1

Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 1 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt

1. T hat sich wegen Gottesleugnung strafbar gemacht.

Nein!

T bildet sich einen Straftatbestand ein, den es nicht gibt. Wäre die Situation umgekehrt, also würde T eine strafbare Handlung begehen und davon ausgehen, dass ein Straftatbestand nicht existiert, würde § 17 StGB greifen. Daher wird die Konstellation auch als umgekehrter Verbotsirrtum oder als Wahndelikt bezeichnet. Die Vorstellung über eine Strafbarkeit führt nicht zu einer Strafe. In einer Klausur prüfst Du immer ein Tatbestand durch und unterscheidest am wesentlichen Punkt zwischen Tatumstandsirrtum und Wahndelikt. Es ist hier nicht möglich, eine gutachterliche Prüfung vorzunehmen, da es keinen Anknüpfungspunkt für eine Tatbestandsprüfung gibt. Fälle, in denen - wie hier - kein Tatbestand greift, sind daher in einer Klausur unwahrscheinlich.
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