Strafrecht
Strafprozessrecht
Das (weitere) Erkenntnisverfahren
Beschlagnahmefreiheit von Verteidigungsunterlagen beim Beschuldigten
Beschlagnahmefreiheit von Verteidigungsunterlagen beim Beschuldigten
12. Februar 2025
7 Kommentare
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+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Die Beschuldigte B ist des Mordes an ihrem Ehemann dringend verdächtig und sitzt in Untersuchungshaft. Ihr Ehemann E wurde tot am Fuße der Treppe des gemeinsamen Haus gefunden. B macht sich in ihrer Zelle Notizen zu ihrer Verteidigungsstrategie: Sie meint, E sei von einer Eule getötet worden. Die Unterlagen werden unter Protest der B aufgrund richterlicher Anordnung beschlagnahmt.
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Einordnung des Falls
Beschlagnahmefreiheit von Verteidigungsunterlagen beim Beschuldigten
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 2 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Ein Richter musste die Beschlagnahme anordnen (§ 94 Abs. 2 StPO).
Genau, so ist das!
Jurastudium und Referendariat.
2. Die Notizen der B durften beschlagnahmt werden (§§ 96, 97 StPO).
Nein, das trifft nicht zu!
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community
Wysiati
2.1.2025, 16:04:39
ist nach meiner Textausgabe die zur Verweigerung des Zeugnisses berechtigte Person. Das ist aufgrund des nemo tenetur Grundsatzes doch insbesondere der Angeklagte selbst. Wieso wird denn hier auf den Verteidiger abgestellt?