Beschlagnahmefreiheit von Verteidigungsunterlagen beim Beschuldigten
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Die Beschuldigte B ist des Mordes an ihrem Ehemann dringend verdächtig und sitzt in Untersuchungshaft. Ihr Ehemann E wurde tot am Fuße der Treppe des gemeinsamen Haus gefunden. B macht sich in ihrer Zelle Notizen zu ihrer Verteidigungsstrategie: Sie meint, E sei von einer Eule getötet worden. Die Unterlagen werden unter Protest der B aufgrund richterlicher Anordnung beschlagnahmt.
Einordnung des Falls
Beschlagnahmefreiheit von Verteidigungsunterlagen beim Beschuldigten
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 2 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Ein Richter musste die Beschlagnahme anordnen (§ 94 Abs. 2 StPO).
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Genau, so ist das!
2. Die Notizen der B durften beschlagnahmt werden (§§ 96, 97 StPO).
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Nein, das trifft nicht zu!
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Cocos.lawstudy
20.10.2023, 18:02:02
Tippfehler: 2 mal "ist eine"
Leo Lee
21.10.2023, 12:18:55
Hallo Cocos.lawstudy, vielen Dank für den Hinweis! Wir haben den Text nun entsprechend korrigiert :). Liebe Grüße – für das Jurafuchsteam – Leo
Leo Lee
21.10.2023, 12:19:01
Leo Lee
21.10.2023, 12:19:06
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