Strafrecht
BT 2: Diebstahl, Betrug, Raub u.a.
Betrug (§ 263 StGB)
Zweckverfehlung (Spenden-, Bettel- und Schenkungsbetrug)
Zweckverfehlung (Spenden-, Bettel- und Schenkungsbetrug)
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Tanja (T) ist knapp bei Kasse. Sie gibt gegenüber ihrer Freundin Olga (O) vor, sie müsse ihre Klarna-Schulden iHv €3.000 bezahlen. Daraufhin überweist O auf Ts Konto €3.000. In Wahrheit hat T keine Schulden bei Klarna, sondern fliegt von den €3.000 nach Thailand.
Diesen Fall lösen [...Wird geladen] der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.
Einordnung des Falls
Zweckverfehlung (Spenden-, Bettel- und Schenkungsbetrug)
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 3 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Hat T die O getäuscht?
Ja!
Jurastudium und Referendariat.
2. O hat eine Vermögensverfügung getätigt, indem sie Tanja €3.000 überwiesen hat.
Genau, so ist das!
3. Weil O in dem Bewusstsein gehandelt hat, dass sie keine äquivalente Gegenleistung erhält, kann kein Vermögensschaden angenommen werden.
Nein, das trifft nicht zu!
Jurastudium und Referendariat.