Zivilrechtliche Nebengebiete
Arbeitsrecht
Rechte und Pflichten aus dem Arbeitsverhältnis
Wirksamer Widerrufsvorbehalt
Wirksamer Widerrufsvorbehalt
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
U hat fünf Jahre in Folge €250 Weihnachtsgeld gezahlt. Am schwarzen Brett hängt ein Aushang, wonach die Zusage zur Weihnachtsgeldzahlung ab einem Umsatzrückgang von 20% widerrufen werden kann. A fordert 2021 Weihnachtsgeld. U verweigert die Zahlung mit Verweis auf den Umsatzrückgang von 30%.
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Einordnung des Falls
Wirksamer Widerrufsvorbehalt
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 3 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Der Widerrufsvorbehalt verstößt gegen § 308 Nr.4 BGB , da er den formellen Anforderungen nicht genügt.
Nein, das trifft nicht zu!
Jurastudium und Referendariat.
2. Der Widerrufsvorbehalt verstößt gegen § 308 Nr.4 BGB , da er den materiellen Anforderungen nicht genügt und ist daher unwirksam.
Nein!
3. U hat hier den entstandenen Anspruch des A auf Weihnachtsgeldzahlung durch Widerruf beseitigt.
Genau, so ist das!
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