Zivilrechtliche Nebengebiete
Arbeitsrecht
Rechte und Pflichten aus dem Arbeitsverhältnis
Unwirksame doppelte Schriftformklausel
Unwirksame doppelte Schriftformklausel
20. Mai 2025
9 Kommentare
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+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
U hat Mitarbeitern fünf Jahre in Folge Weihnachtsgeld gezahlt. Als Arbeitnehmer A Weihnachtsgeld aufgrund betrieblicher Übung fordert, verweigert U Zahlung. In § 13 des vorformulierten Arbeitsvertrags steht: „Jegliche Vertragsänderungen sind nur wirksam, wenn sie schriftlich vereinbart werden. Dies gilt auch für eine Änderung dieser Schriftformklausel.“
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Einordnung des Falls
Unwirksame doppelte Schriftformklausel
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 7 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Eine einfache Schriftformklausel kann verhindern, dass eine betriebliche Übung entsteht.
Nein, das trifft nicht zu!
Jurastudium und Referendariat.
2. Eine wirksame doppelte Schriftformklausel kann die dauerhafte Übernahme einer Verpflichtung durch eine betriebliche Übung ausschließen.
Ja!
3. Die arbeitsvertragliche Vereinbarung in § 13 des Arbeitsvertrages stellt eine einfache Schriftformklausel dar.
Nein, das ist nicht der Fall!
4. § 13 des Arbeitsvertrages unterliegt der AGB-Kontrolle nach §§ 307ff. BGB.
Ja, in der Tat!
5. § 13 des Arbeitsvertrages verstößt gegen ein spezielles Klauselverbot (§§ 309, 308 BGB).
Nein!
6. § 13 des Arbeitsvertrages verstößt aber gegen das Transparenzgebot (§ 307 Abs.1 S.2 BGB).
Genau, so ist das!
7. A hat einen Anspruch auf Zahlung des Weihnachtsgeldes aus § 611a Abs.2 BGB iVm den Grundsätzen der betrieblichen Übung.
Ja, in der Tat!
Fundstellen
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