Zivilrechtliche Nebengebiete

Handelsrecht

Vertretung des Kaufmanns

Erteilung der Prokura, § 48 Abs. 1 HGB, gemischte (unechte) Gesamtvertretung

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Erteilung der Prokura, § 48 Abs. 1 HGB, gemischte (unechte) Gesamtvertretung

26. März 2026

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leichtmittelschwer

+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)

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inkl. MoPeG

A, B und C sind Gesellschafterinnen der X-OHG. Zur Vertretung sind laut Gesellschaftsvertrag entweder A und B gemeinsam oder jeweils unter Mitwirkung der Prokuristin P befugt. Nachdem B aus der Gesellschaft ausscheidet, gerät die OHG in finanzielle Schwierigkeiten. Daher möchte A ein Grundstück der Gesellschaft veräußern. P widerspricht.

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