Zivilrechtliche Nebengebiete
Handelsrecht
Vertretung des Kaufmanns
Erteilung der Prokura, § 48 Abs. 1 HGB, gemischte (unechte) Gesamtvertretung
Erteilung der Prokura, § 48 Abs. 1 HGB, gemischte (unechte) Gesamtvertretung
23. August 2025
15 Kommentare
4,8 ★ (24.752 mal geöffnet in Jurafuchs)
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)

A, B und C sind Gesellschafterinnen der X-OHG. Zur Vertretung sind laut Gesellschaftsvertrag entweder A und B gemeinsam oder jeweils unter Mitwirkung der Prokuristin P befugt. Nachdem B aus der Gesellschaft ausscheidet, gerät die OHG in finanzielle Schwierigkeiten. Daher möchte A ein Grundstück der Gesellschaft veräußern. P widerspricht.
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