Zivilrechtliche Nebengebiete

Handelsrecht

Vertretung des Kaufmanns

Erteilung der Prokura, § 48 Abs. 1 HGB, gemischte (unechte) Gesamtvertretung

Erteilung der Prokura, § 48 Abs. 1 HGB, gemischte (unechte) Gesamtvertretung

23. August 2025

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+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)

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inkl. MoPeG

A, B und C sind Gesellschafterinnen der X-OHG. Zur Vertretung sind laut Gesellschaftsvertrag entweder A und B gemeinsam oder jeweils unter Mitwirkung der Prokuristin P befugt. Nachdem B aus der Gesellschaft ausscheidet, gerät die OHG in finanzielle Schwierigkeiten. Daher möchte A ein Grundstück der Gesellschaft veräußern. P widerspricht.

Diesen Fall lösen [...Wird geladen] der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.

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