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Erteilung der Prokura, § 48 Abs. 1 HGB, gemischte (unechte) Gesamtvertretung

inkl. MoPeG
einfach
schwer68 % lösen richtig
24. Juni 2026
16 Kommentare

Sachverhalt

Reduziert auf das Wesentliche
Jurafuchs
A, B und C sind Gesellschafterinnen der X-OHG. Zur Vertretung sind laut Gesellschaftsvertrag entweder A und B gemeinsam oder jeweils unter Mitwirkung der Prokuristin P befugt. Nachdem B aus der Gesellschaft ausscheidet, gerät die OHG in finanzielle Schwierigkeiten. Daher möchte A ein Grundstück der Gesellschaft veräußern. P widerspricht.

Wie funktioniert Jurafuchs?

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