Teilnichtigkeit (Fall)
30. August 2025
6 Kommentare
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+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)

Der alleinstehende E hat in einem formgültigen Testament seine beiden Töchter T und U als Erbinnen eingesetzt. Seinen Sohn S hat er wegen dessen Austritt aus der katholischen Kirche enterbt. Die Tochter T ist bereits vor dem Erbfall verstorben.
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