Teilnichtigkeit (Fall)
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Der alleinstehende E hat in einem formgültigen Testament seine beiden Töchter T und U als Erbinnen eingesetzt. Seinen Sohn S hat er wegen dessen Austritt aus der katholischen Kirche enterbt. Die Tochter T ist bereits vor dem Erbfall verstorben.
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Einordnung des Falls
Teilnichtigkeit (Fall)
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 4 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Die Enterbung des S ist wegen Verstoß gegen die guten Sitten nach § 138 Abs. 1 BGB nichtig.
Nein!
Jurastudium und Referendariat.
2. Die Erbeinsetzung der T ist unwirksam.
Genau, so ist das!
3. Das Testament ist insgesamt unwirksam.
Nein, das trifft nicht zu!
4. Die Tochter U ist Alleinerbin des E.
Ja!
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community
PrüfungsProfi
8.11.2024, 09:54:01
Wäre die Erbeinsetzung der T auch dann unwirksam, wenn sie Kinder hat? Kommt in einem solchen Fall das Eintrittsrecht der Abkömmlinge nicht in Betracht, weil es sich eben nicht um die gesetzliche Erbfolge handelt?