Öffentliches Recht
Verwaltungsrecht AT
Der öffentlich-rechtliche Vertrag
Teilnichtigkeit / Gesamtnichtigkeit: § 59 Abs. 3 VwVfG
Teilnichtigkeit / Gesamtnichtigkeit: § 59 Abs. 3 VwVfG
29. August 2025
13 Kommentare
4,7 ★ (22.692 mal geöffnet in Jurafuchs)
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Alexa (A) und Berit (B) schließen mit der Gemeinde G einen öffentlich-rechtlichen Vertrag über die Kitabetreuung ihrer Tochter. Entgegen geltender gesetzlicher Regelungen berechnet G die Kosten auf Grundlage des Brutto-, nicht des Nettoeinkommens von A und B.
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