Öffentliches Recht

Verwaltungsrecht AT

Der öffentlich-rechtliche Vertrag

Teilnichtigkeit / Gesamtnichtigkeit: § 59 Abs. 3 VwVfG

Teilnichtigkeit / Gesamtnichtigkeit: § 59 Abs. 3 VwVfG

29. August 2025

13 Kommentare

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leichtmittelschwer

+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)

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Klassisches Klausurproblem

Alexa (A) und Berit (B) schließen mit der Gemeinde G einen öffentlich-rechtlichen Vertrag über die Kitabetreuung ihrer Tochter. Entgegen geltender gesetzlicher Regelungen berechnet G die Kosten auf Grundlage des Brutto-, nicht des Nettoeinkommens von A und B.

Diesen Fall lösen 0,0 % der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.

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