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Grundrechte
Meinungsfreiheit oder Schmähkritik? („Durchgeknallte Staatsanwältin“)
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Meinungsfreiheit oder Schmähkritik? („Durchgeknallte Staatsanwältin“)
17. März 2026
8 Kommentare
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Anwalt A vertritt M in einem medienwirksamen Fall. Das Amtsgericht erlässt auf Antrag von Staatsanwältin S Haftbefehl gegen M. A ist darüber verärgert. Er bezeichnet S gegenüber Journalisten als „durchgeknallte Staatsanwältin.“ A wird wegen Beleidigung (§ 185 StGB) verurteilt.
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