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Grundrechte
„Durchgeknallte Staatsanwältin“ – Meinungsfreiheit oder Schmähkritik?
„Durchgeknallte Staatsanwältin“ – Meinungsfreiheit oder Schmähkritik?
29. August 2025
5 Kommentare
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+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Anwalt A vertritt M in einem medienwirksamen Fall. Das Amtsgericht erlässt auf Antrag von Staatsanwältin S Haftbefehl gegen M. A ist darüber verärgert. Er bezeichnet S gegenüber Journalisten als „durchgeknallte Staatsanwältin.“ A wird wegen Beleidigung (§ 185 StGB) verurteilt.
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