Examensrelevante Rechtsprechung
Rechtsprechung Öffentliches Recht
Grundrechte
„Heidenspaß-Party“ am Karfreitag
„Heidenspaß-Party“ am Karfreitag
29. August 2025
2 Kommentare
4,6 ★ (29.306 mal geöffnet in Jurafuchs)
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
A ist Atheist. Er veranstaltet an Karfreitag in München eine „Heidenspaß-Party“, um für Konfessionslosigkeit und gegen kirchliche Privilegien zu protestieren. Behörde B verbietet dies, weil das bayerische Landesfeiertagsgesetz Unterhaltungsveranstaltungen an „stillen Feiertagen“ untersagt.
Diesen Fall lösen 76,9 % der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.

Jurafuchs ist eine Lern-Plattform für die Vorbereitung auf das 1. und 2. Juristische Staatsexamen. Mit 15.000 begeisterten Nutzern und 50.000+ interaktiven Aufgaben sind wir die #1 Lern-App für Juristische Bildung. Teste unsere App kostenlos für 7 Tage. Für Abonnements über unsere Website gilt eine 20-tägige Geld-Zurück-Garantie - no questions asked!