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Gesellschaft bürgerlichen Rechts
gemeinsamer Zweck + Förderpflicht / Abgrenzung partiarisches Darlehen
gemeinsamer Zweck + Förderpflicht / Abgrenzung partiarisches Darlehen
30. August 2025
12 Kommentare
4,8 ★ (28.633 mal geöffnet in Jurafuchs)
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Die beiden frisch gebackenen Assessoren A und B wollen keine Anwälte werden, sondern gründen das Repetitorium Fuchsrep-GbR. Ihr gemeinsamer Mentor Professor P beteiligt sich gegen 5% vom Gewinn an der Finanzierung der GbR, indem er €10.000 zur Verfügung stellt. Die Rückzahlung soll nach fünf Jahren erfolgen.
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