Öffentliches Recht
Europarecht
Dienstleistungsfreiheit, Art. 56 AEUV
Dienstleistungsfreiheit, Art. 56 AEUV: Passive Dienstleistung
Dienstleistungsfreiheit, Art. 56 AEUV: Passive Dienstleistung
26. August 2025
2 Kommentare
4,7 ★ (4.183 mal geöffnet in Jurafuchs)
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
L erwirbt Devisen im Wert von 1 Mio. Lire in Italien, die er in Spanien für die Inanspruchnahme touristischer Leistungen verwenden möchte. Italien verhängt ein Bußgeld gegen L, da der Erwerb von Devisen zur Verwendung im Ausland nach italienischem Recht auf 0.5 Mio. Lire beschränkt ist.
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