Öffentliches Recht

Europarecht

Dienstleistungsfreiheit, Art. 56 AEUV

Dienstleistungsfreiheit, Art. 56 AEUV: Passive Dienstleistung

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Dienstleistungsfreiheit, Art. 56 AEUV: Passive Dienstleistung

13. Mai 2026

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+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)

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L erwirbt Devisen im Wert von 1 Mio. Lire in Italien, die er in Spanien für die Inanspruchnahme touristischer Leistungen verwenden möchte. Italien verhängt ein Bußgeld gegen L, da der Erwerb von Devisen zur Verwendung im Ausland nach italienischem Recht auf 0.5 Mio. Lire beschränkt ist.

Diesen Fall lösen [...Wird geladen] der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.

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