Öffentliches Recht

Europarecht

Dienstleistungsfreiheit, Art. 56 AEUV

Dienstleistungsfreiheit, Art. 56 AEUV: Korrespondenzdienstleistung

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Dienstleistungsfreiheit, Art. 56 AEUV: Korrespondenzdienstleistung

20. April 2026

7 Kommentare

leichtmittelschwer

+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)

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In Italien dürfen nur öffentlich-rechtliche Anstalten Fernsehsendungen ausstrahlen. S ist Betreiber eines staatlich nicht genehmigten Fernsehunternehmens, das über Italien hinaus ausstrahlt, und wird deswegen angeklagt.

Diesen Fall lösen 73,2 % der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.

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