Zivilrechtliche Nebengebiete
Arbeitsrecht
Beendigung des Arbeitsverhältnisses
Ehemann als Empfangsbote (außerhalb der Wohnung)
Ehemann als Empfangsbote (außerhalb der Wohnung)
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Chef C will Arbeitnehmerin A zum 30.04. kündigen. Als C der A am 31.3. die Kündigung überbringen will, trifft er unterwegs As Ehemann M im Park. C übergibt M das Kündigungsschreiben. M vergisst das Schreiben in seiner Sporttasche. Erst bei der nächsten Wäsche (4.4.) übergibt er es A.
Diesen Fall lösen [...Wird geladen] der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.
Einordnung des Falls
Ehemann als Empfangsbote (außerhalb der Wohnung)
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 3 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Die Kündigungerklärung wird nur wirksam, wenn sie zugeht.
Genau, so ist das!
Jurastudium und Referendariat.
2. A ist die Kündigungserklärung zugegangen, als C diese M im Park übergab.
Nein, das trifft nicht zu!
3. Die Erklärung ist erst zugegangen, als M die Kündigung an A überreichte (4.4.).
Nein!
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