Zivilrechtliche Nebengebiete
Handelsrecht
Handelsregister und sonstige Rechtsscheintatbestände
Publizität des Handelsregisters, Negative Publizität, § 15 Abs. 1 HGB
Publizität des Handelsregisters, Negative Publizität, § 15 Abs. 1 HGB
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Der kleingewerbetreibende K hat die Eintragung seiner Firma K e.K. in das Handelsregister beantragt. Die Eintragung wurde vorgenommen, eine Bekanntmachung ist jedoch unterblieben. K liefert an die X-GmbH mangelhafte Ware. Er lehnt Gewährleistungsansprüche ab, da die X-GmbH den Mangel nicht unverzüglich gerügt habe (§ 377 Abs. 2 HGB).
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Einordnung des Falls
Publizität des Handelsregisters, Negative Publizität, § 15 Abs. 1 HGB
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 4 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Die Firma des K ist eine in das Handelsregister einzutragende Tatsache (§ 15 Abs. 1 HGB).
Genau, so ist das!
Jurastudium und Referendariat.
2. K‘s Firma wurde nicht in das Handelsregister eingetragen und/oder bekanntgemacht (§ 15 Abs. 1 HGB).
Ja, in der Tat!
3. Die Organe der X-GmbH wussten nichts von K’s Kaufmannseigenschaft im Zeitpunkt des Vertragsschlusses (§ 15 Abs. 1 HGB).
Ja!
4. K kann der Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen durch X-GmbH entgegenhalten, dass er Kaufmann ist und die X-GmbH ihre Rügeobliegenheit verletzt hat (§ 377 Abs. 2 HGB).
Nein, das ist nicht der Fall!
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community
sozialstunden
22.8.2022, 20:28:35
Hier wäre es vielleicht praktisch, auf die Neufassung des § 10 HGB (01.08.22) zu verweisen. Das Auseinanderfallen von Eintragung und Bekanntmachung ist mit Umsetzung der europäischen Digitalisierungsrichtlinie technisch nun so gut wie unmöglich. Eintragungen gelten nun mit erstmaliger Abrufbarkeit als bekanntgemacht.
Nora Mommsen
25.8.2022, 15:05:00
Hallo sozialstunden, danke für den aufmerksamen Hinweis. Wir haben diese Information in einer Vertiefung ergänzt. Viele Grüße, Nora - für das Jurafuchs-Team
Fuchsfrauchen
13.9.2024, 20:46:37
Liebe @[Nora Mommsen](178057), müsste die Falllösung dann nicht anders ausgehen? K ist doch dann im HR eingetragen - für die GmbH ersichtlich und so sollte K doch mit § 377 II HGB erfolgreich sein.
Reus04
11.4.2023, 15:41:00
Ist dies der einzige Fall zur Mängelrüge?
Lukas_Mengestu
11.4.2023, 17:43:16
Hallo Reus04, zur Untersuchungs- und Rüge
obliegenheitwerden wir noch ein eigenes Kapitel im Handelsrecht aufnehmen. Weitere Fälle zur Mängelrüge findest Du aber zB im Kaufrecht ( https://applink.jurafuchs.de/CpkKqCkKUyb). Beste Grüße, Lukas - für das Jurafuchs-Team
Reus04
12.4.2023, 09:26:29
Super, danke dir Lukas!
Lord Denning
10.7.2024, 14:49:48
Inwiefern drückt § 15 I HGB aus, dass bereits das abstrakte und nicht das konkrete Vertrauen geschützt wird? Irgendwie ist es ja klar, aber ich kann es nicht ganz festmachen, zumal doch Canaris einen konkreten Vertrauensschutz gefordert hat.
Blackiel
14.10.2024, 11:28:28
Das ergibt sich mE aus dem Sinn und Zweck des Handelsregisters sowie aus dem Wortlaut der Norm. Sinn und Zweck des Handelsregisters ist es, für Rechtssicherheit zu sorgen. Deshalb sind bestimmte Eintragungen konstitutiv und andere deklaratorisch. Des Weiteren würde es zu einer Verschiebung der Beweislast führen. Wäre der konkrete Vertrauensschutz geschützt, müsste der Kläger beweisen, dass er in das Handelsregister geguckt hat, da dies für ihn ein günstige
Tatsache darstellt. Ist hingegen das abstrakte Vertrauen geschützt, so muss der Kläger nicht mal in das Handelsregister geguckt haben. Es genügt, dass das Handelsregister unrichtig ist. Die Ausnahme, dass der Rechtsschein nicht gilt, wenn der Kläger bzw. Dritte die Unrichtigkeit kannte, müsste der Beklagte beweisen. Dementsprechend ist Dreh- und Angelpunkt bezüglich der Frage, welches Vertrauensinteresse geschützt werden soll, wohl die Frage, wer die Beweislast tragen soll.
Johannes Nebe
17.8.2024, 11:13:58
Der Maßstab zu Frage 1 hat mich verwirrt. Nach meinem Verständnis ist "deklaratorisch" nicht mit Sekundär
tatsachen und "konstitutiv" nicht mit Primär
tatsachen gleichzusetzen. Es gibt Meinungsstreite zu beiden Themen. Ist es sinnvoll, diese möglichen Meinungsstreite hier anzureißen, wenn sie hinterher in diesem Fall gar nicht genutzt werden?
Johannes Nebe
17.8.2024, 11:14:02
Der Maßstab zu Frage 1 hat mich verwirrt. Nach meinem Verständnis ist "deklaratorisch" nicht mit Sekundär
tatsachen und "konstitutiv" nicht mit Primär
tatsachen gleichzusetzen. Es gibt Meinungsstreite zu beiden Themen. Ist es sinnvoll, diese möglichen Meinungsstreite hier anzureißen, wenn sie hinterher in diesem Fall gar nicht genutzt werden?