4,8(22.043 mal geöffnet in Jurafuchs)
Publizität des Handelsregisters, Negative Publizität, § 15 Abs. 1 HGB
Sachverhalt
Reduziert auf das Wesentliche
Wie funktioniert Jurafuchs?
Jurafuchs ist eine Lern-Plattform für die Vorbereitung auf das 1. und 2. Juristische Staatsexamen. Mit 20.000 begeisterten Nutzern und 50.000+ interaktiven Aufgaben sind wir die #1 Lern-App für Juristische Bildung. Teste unsere App kostenlos für 7 Tage. Für Abonnements über unsere Website gilt eine 20-tägige Geld-Zurück-Garantie — no questions asked!
Weitere für Dich ausgewählte Fälle

Publizität des Handelsregisters, Negative Publizität, § 15 Abs. 1 HGB (fehlende Voreintragung)
C tritt als Gesellschafter in die Surf X OHG ein und scheidet zwei Jahre später wieder aus. Weder der Eintritt, noch das Ausscheiden wurden in das Handelsregister eingetragen. Nach dem Ausscheiden schließt die OHG mit G einen Kaufvertrag über 10 Surfboards zum Preis von €6.000. G möchte C in Anspruch nehmen.

Publizität des Handelsregisters, Negative Publizität, § 15 Abs. 1 HGB (Rosinentheorie)
A und B sind Komplementäre der X-KG. Im Gesellschaftsvertrag ist gemeinschaftliche Vertretung durch A und B vorgesehen. B scheidet aus, sein Ausscheiden wird nicht zur Eintragung im Handelsregister angemeldet. A schließt nach Bs Ausscheiden einen Kaufvertrag mit V. V verlangt von B Zahlung des Kaufpreises.