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Klassiker im Zivilrecht

Anfechtung nach § 123 BGB – Aufklärungspflicht: Klausurklassiker („Thor-Steinar-Fall“)

Anfechtung nach § 123 BGB – Aufklärungspflicht: Klausurklassiker („Thor-Steinar-Fall“)

19. Juli 2025

21 Kommentare

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+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)

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T mietet von V einen Laden im Hundertwasserhaus in Magdeburg. T möchte ausschließlich „Thor-Steinar“-Produkte verkaufen. Er verschweigt dies aber bewusst V, weil er von dessen Abneigung gegen rechtsextremistische Kreise weiß. Die Marke gilt als identitätsstiftendes Erkennungszeichen unter Rechtsextremisten. Zur Eröffnung überreicht V dem T ein Bild. Am selben Tag ficht V den Mietvertrag an.

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