Zivilrecht
BGB Allgemeiner Teil
Geschäftsfähigkeit
Grundfall zu § 110 BGB, alle Voraussetzungen liegen vor
Grundfall zu § 110 BGB, alle Voraussetzungen liegen vor
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Wie jeden Monat bekommt die 10-jährige K von ihren Eltern E €10 Taschengeld. Hiermit darf sie sich kaufen, was sie möchte. Sie geht damit zum Kiosk des Verkäufers V. Dort sucht sie sich einige Comic-Hefte aus, die sie sogleich bezahlt und mit nach Hause nimmt.
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Einordnung des Falls
Grundfall zu § 110 BGB, alle Voraussetzungen liegen vor
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 4 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Der Kaufvertrag (§ 433 BGB) über die Comic-Hefte war für K lediglich rechtlich vorteilhaft (§ 107 BGB).
Nein!
Jurastudium und Referendariat.
2. Indem die E dem K das Taschengeld zu freier Verfügung überließen, haben sie konkludent in den Kaufvertrag eingewilligt.
Genau, so ist das!
3. Die Wirksamkeit des Vertrags richtet sich vorliegend nicht nach § 107 BGB, sondern nach § 110 BGB.
Ja, in der Tat!
4. Da K die Comic-Hefte mit ihrem Taschengeld bezahlt hat, ist der Kaufvertrag wirksam.
Ja!
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