Zivilrecht
BGB Allgemeiner Teil
Geschäftsfähigkeit
vertragsmäßige Leistung ist durch den beschränkt Geschäftsfähigen noch nicht voll bewirkt worden, zB Ratenzahlung
vertragsmäßige Leistung ist durch den beschränkt Geschäftsfähigen noch nicht voll bewirkt worden, zB Ratenzahlung
17. April 2025
7 Kommentare
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+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Die 17-jährige K geht zum Elektrofachmarkt und vereinbart mit Verkäufer V einen Ratenkauf über eine Kamera für €400. Die erste Rate von €100 kann K sofort bezahlen, da sie ihr Taschengeld angespart hat, welches ihr ihre Eltern zu freier Verfügung überlassen. Drei weitere Raten stehen noch aus.
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Einordnung des Falls
vertragsmäßige Leistung ist durch den beschränkt Geschäftsfähigen noch nicht voll bewirkt worden, zB Ratenzahlung
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 3 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Ein Kaufvertrag (§ 433 BGB) über die Kamera wäre für K lediglich rechtlich vorteilhaft (§ 107 BGB).
Nein, das trifft nicht zu!
Jurastudium und Referendariat.
2. Der Kaufvertrag über die Kamera ist wirksam, da K die erste Rate von ihrem Taschengeld bezahlt hat (§ 110 BGB).
Nein!
3. Der Kaufvertrag über die Kamera ist schwebend unwirksam. Wird er wirksam, wenn K die letzte Rate bezahlt?
Genau, so ist das!
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