Zivilrecht
Sachenrecht
Sicherungsrechte an beweglichen Sachen
Sicherungsübereignung nach Vermieterpfandrecht
Sicherungsübereignung nach Vermieterpfandrecht
16. August 2025
15 Kommentare
4,8 ★ (11.036 mal geöffnet in Jurafuchs)
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Antiquitätenliebhaberin A kauft eine wertvolle Standuhr ein und bringt diese in ihre von Vermieter V angemietete Wohnung. Um weitere antike Schätze erwerben zu können, nimmt sie bei Bank B ein Darlehen auf und übereignet die Uhr zur Sicherheit an B.
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