Sicherungsübereignung nach Vermieterpfandrecht
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Antiquitätenliebhaberin A kauft wertvolle Standuhr ein und bringt diese in ihre von V angemietete Wohnung. Um weitere antike Schätze erwerben zu können, nimmt sie bei Bank B ein Darlehen auf und übereignet die Uhr zur Sicherheit an B.
Einordnung des Falls
Sicherungsübereignung nach Vermieterpfandrecht
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 2 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Vermieter V hat an der Standuhr ein Vermieterpfandrecht erworben (§ 562 BGB).
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Ja!
2. Bank B erwirbt das Eigentum an der Uhr belastet mit dem Vermieterpfandrecht.
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Genau, so ist das!
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Diaa
30.8.2023, 22:59:01
Ist dann ein Pfandrecht an einer Sache möglich, die nicht im Eigentum des Verpfänders steht?
cann1311
31.8.2023, 01:05:30
Guck mal in § 1207 ;)
Leo Lee
31.8.2023, 11:23:46
Hallo Diaa und cann1311, wie cann1311 zu Recht kommentiert hat, kann man auch gutgläubig ein (vertragliches) Pfandrecht nach § 1207 BGB erwerben. Beachte noch in diesem Kontext, dass ein gutgläubiger Erwerb eines gesetzlichen Pfandrechts streitig ist (und nach der h.M. zu verneinen ist) :). Liebe Grüße - für das Jurafuchsteam - Leo