Zivilrecht
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Sicherungsrechte an beweglichen Sachen
Sicherungsübereignung nach Vermieterpfandrecht
Sicherungsübereignung nach Vermieterpfandrecht
10. Juni 2025
15 Kommentare
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+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Antiquitätenliebhaberin A kauft eine wertvolle Standuhr ein und bringt diese in ihre von Vermieter V angemietete Wohnung. Um weitere antike Schätze erwerben zu können, nimmt sie bei Bank B ein Darlehen auf und übereignet die Uhr zur Sicherheit an B.
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Einordnung des Falls
Sicherungsübereignung nach Vermieterpfandrecht
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 4 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Vermieter V hat an der Standuhr ein Vermieterpfandrecht erworben (§ 562 BGB).
Ja!
Jurastudium und Referendariat.
2. B hat das Eigentum an der Standuhr nach §§ 929 S. 1, 930 BGB erworben.
Genau, so ist das!
3. Mit dem Eigentumserwerb der B ist das Vermieterpfandrecht des V an der Standuhr erloschen.
Nein!
4. B hat daher nur mit dem Vermieterpfandrecht belastetes Eigentum erworben.
Genau, so ist das!
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