Zivilrecht
Sachenrecht
Sicherungsrechte an beweglichen Sachen
Sicherungsübereignung nach Vermieterpfandrecht
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Sicherungsübereignung nach Vermieterpfandrecht
24. März 2026
18 Kommentare
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Antiquitätenliebhaberin A kauft eine wertvolle Standuhr ein und bringt diese in ihre von Vermieter V angemietete Wohnung. Um weitere antike Schätze erwerben zu können, nimmt sie bei Bank B ein Darlehen auf und übereignet die Uhr zur Sicherheit an B.
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