Zivilrecht
Sachenrecht
Sicherungsrechte an beweglichen Sachen
Sicherungseigentum am AWR + Vermieterpfandrecht, wenn Eigentumserwerb nachträglich stattfindet
Sicherungseigentum am AWR + Vermieterpfandrecht, wenn Eigentumserwerb nachträglich stattfindet
3. April 2025
30 Kommentare
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+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)

Pizzaliebhaberin P erwirbt einen Pizzaofen unter Eigentumsvorbehalt. Sie stellt ihn in die Küche ihrer von V gemieteten Wohnung. Als P ein Darlehen bei Bank B aufnimmt, veräußert sie als Sicherheit für das Darlehen unter Offenlegung des Eigentumsvorbehalts ihr Anwartschaftsrecht an B. Später tilgt P die letzte Kaufpreisrate.
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Einordnung des Falls
Sicherungseigentum am AWR + Vermieterpfandrecht, wenn Eigentumserwerb nachträglich stattfindet
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 6 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Vermieter V steht vor der vollständigen Kaufpreiszahlung überhaupt kein Vermieterpfandrecht zu, da P bei Einbringen des Pizzaofens in die Wohnung keine Eigentümerin des Pizzaofens war.
Nein, das ist nicht der Fall!
Jurastudium und Referendariat.
2. Mit Zahlung der letzten Kaufpreisrate durch P hat B Eigentum erworben.
Ja, in der Tat!
3. B hat ein Anwartschaftsrecht von P nach §§ 929 S. 1, 930 BGB analog erworben.
Ja, in der Tat!
4. Mit der Übertragung des Anwartschaftsrechts an B ist das Vermieterpfandrecht des V erloschen.
Nein!
5. Durch das Erstarken des Anwartschaftsrechts zum Vollrecht ist das Vermieterpfandrecht des V erloschen.
Nein, das ist nicht der Fall!
6. B hat daher nur belastet Eigentum erworben.
Ja, in der Tat!
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community

Paulah
28.7.2024, 11:47:17
Es geht los: "Pizzaliebhaberin P erwirbt einen Pizzaofen unter Eigentumsvorbehalt. Sie stellt ihn in die Küche ihrer von V gemieteten Wohnung." Folge: Der Vermieter erwirbt ein
Anwartschaftsrechtnach § 562 BGB (analog?) Dann geht es weiter: "Als P ein Darlehen bei Bank B aufnimmt, übereignet sie zur Sicherheit den Ofen, wobei Sie den Eigentumsvorbehalt offenlegt." In der Erläuterung zur Aussage "Die Bank hat wirksam Eigentum am Pizzaofen erworben" heißt es zur Berechtigung "Da P im Zeitpunkt der Einigung lediglich Inhaberin eines
Anwartschaftsrechtwar und auch nur über ein solches als Berechtigte verfügen durfte, ist zunächst dieses analog §§ 929 S.1,
930 BGBauf die Bank übergegangen." Aber der Vermieter war doch Inhaber des
Anwartschaftsrechts. Wieso hat P dann eine Berechtigung?

CR7
20.8.2024, 23:33:22
Hallo :) Der Vermieter (VM) hat ein VMPFR an den eingebrachten Sachen des Mieters (M), die nicht der Pfändung unterliegen. Wenn M nicht Eigentümer ist, dann hat der VM zumindest an einem AnwR ein VMPFR erworben. Das bedeutet aber nicht, dass über die Sache nicht verfügt werden darf. M kann über das VMPFR weiterhin verfügen. Das AnwR des M ist belastet mit dem VMPFR des VM. Wenn das AnwR am Ofen jetzt an die B-Bank übereignet wird nach §§ 929 S. 1,
930 BGBanalog, dann hat die B-Bank ein mit einem VMPFR belastetes AnwR erworben. Zahlt P die letzte Rate nun, dann hat die B-Bank ein mit einem VMPFR belastetes Eigentum erworben, weil ein
gutgläubiger Erwerbnach § 936 I S. 3 BGB scheitert, es sei denn, die B-Bank bestellt den P samt Ofen zu sich ein, um den Ofen in B
esitz zu nehmen (siehe Wortlaut "erst dann, wenn.."). Das sollte in der Aufgabe präzisiert werden. Beste Grüße

Paulah
21.8.2024, 14:03:42
Danke, @[CR7](145419) ... klick ... klick ... klick - der Groschen ist sozusagen pfennigweise gefallen. Wobei ich nicht weiß, ob die jüngere Generation noch weiß, was ein Groschen ist ;-)

CR7
21.8.2024, 14:27:16
Haha, ja, ich bin noch ein 90er Kind, ich kann mir was darunter vorstellen. Richtigerweise muss es heißen: Der M kann über das AnwR verfügen, nicht über das
Vermieterpfandrecht. Gestern war es schon sehr spät.

Paulah
21.8.2024, 15:05:06
Ich habe es aber trotz der Verwechslung verstanden.

Tobias Krapp
23.8.2024, 16:09:59
Hallo Paulah, danke für deine Nachfrage. Danke auch an @[CR7](145419) für die absolut richtige Antwort! Es ist vollkommen richtig, dass das
Vermieterpfandrecht am Anwartschaftsrechtnichts daran ändert, dass der Mieter P hier als Berechtigter über das
Anwartschaftsrechtverfügt. Es ist "nur" belastet mit dem
Vermieterpfandrecht. Du musst also trennen zwischen Berechtigung des Veräußeres und Belastung der Sache. Die Belastung ließe sich dann für den Erwerber nur über § 936 I BGB analog überwinden. Hierzu noch ergänzend zur Antwort von @[CR7](145419): Wenn man § 936 I S. 3 BGB liest, könnte man meinen, es reicht die bloße B
esitzerlangung - und B hat doch durch die
Sicherungsübereignungaufgrund der
Sicherungsabredeals
Besitzmittlungsverhältnisden mittelbaren B
esitz an dem Pizzaofen. Dies kann aus Wertungsg
esichtspunkten aber nicht richtig sein: Bei jeder Übereignung, die nach §§ 929 S. 1,
930 BGBerfolgt, erlangt der Erwerber mit der Übereignung den mittelbaren B
esitz. Anderenfalls wird der Erwerbstatbestand nicht erfüllt. Wendete man § 936 I S. 3 BGB ohne jegliche Modifikation an, so würde der Erwerber im Fall von §
930 BGBstets lastenfrei erwerben. Dies scheint ein gesetzgeberisches Versehen zu sein, da dieses Ergebnis der Systematik des gutgläubigen Erwerbs im Verhältnis zu §
933 BGBzuwiderläuft, der die Übergabe erfordert. Wieso der Berechtigte im Fall des gutgläubigen Wegerwerbs eines Rechts an einer Sache schlechter geschützt werden sollte als der Eigentümer der Sache über §
933 BGB, ist nicht ersichtlich. Daher wird § 936 I S. 3 BGB teleologisch so ausgelegt, dass eine Übergabe der Sache unter Aufgabe jeglichen B
esitzrests auf Veräußererseite erforderlich ist. Das gilt dann auch für die analoge Anwendung beim
Anwartschaftsrecht. In einer vollen Klausurlösung wäre dieser Punkt für die "perfekte Lösung" (falls es so etwas gibt :) ) noch anzusprechen. Ich habe in der Aufgabe auch einen entsprechenden Vertiefungshinweis ergänzt. Danke, dass ihr mit euren Fragen und Anregungen dabei helft, Jurafuchs noch besser zu machen! :) Viele Grüße - für das Jurafuchsteam - Tobias

Tobias Krapp
28.8.2024, 23:01:28
Kleiner Nachtrag: Damit das Thema rund um das
Vermieterpfandrechtklarer wird, habe ich diese und die benachbarte Aufgabe https://applink.jurafuchs.de/5oW9TXSZqMb überarbeitet. Nun ist das
Vermieterpfandrechtstärker in die Aufgabe eingebunden.

Paulah
29.8.2024, 10:35:04
@[Tobias Krapp](259492) Vielen Dank für die Überarbeitung. Diese Aufgabe hier ist viel besser verständlich. Leider komme ich über den Link nur auf meine Startseite und nicht in die andere Aufgabe.

Tobias Krapp
29.8.2024, 17:35:43
@[Paulah](135148) Kann es sein, dass du die Browser Version von Jurafuchs nutzt und hier die Einstellungen deines Browsers oder ein Add On etwas blockiert? Oder hast du das Problem nur bei diesem Link hier und die restlichen Weiterleitungen auf Jurafuchs funktionieren bei dir? Bei mir funktioniert der Link den ich gepostet habe in der App Version auf dem Smartphone und bei der Browser Version mit Chrome ohne Add Ons auch. Alternativ findest du den Fall hier in dem Kapitel (
Sicherungsrechte an beweglichen Sachen) in derselben Session (
Sicherungsübereignung- Kollision mit dem
Vermieterpfandrecht); es ist der zweite Fall, mit Antiquitätenhändlerin A.

Paulah
30.8.2024, 07:48:04
@[Tobias Krapp](259492) Danke für den Tipp! In der Tat komme ich mit dem Link im Chrome Browser zum Fall. Da scheint Edge mal wieder was zu blockieren - ich werde mich mal auf die Suche machen.

Tobias Krapp
30.8.2024, 09:20:10
@[Paulah](135148) Gerne! Ich habe auch eben mal geguckt, vielleicht liegt es an deinen Einstellungen zur Tracking Verhinderung. In Edge unter Einstellungen -> Datenschutz, Suche und Dienste -> Verhindern der Nachverfolgung. Wenn hier "Streng" ausgewählt ist, funktioniert der Link bei mir auch nicht, da lande ich auch auf der Startseite. Sollte hier "Streng" bei dir ausgewählt sein, kannst du es entweder auf "Standard" ändern oder zwei Zeilen darunter für https://web.jurafuchs.de/ eine Ausnahme hinzufügen. Falls du Add Ons verwendest, die das Tracking blockieren, gilt das Gleiche, da müsste man für https://web.jurafuchs.de/ eine Ausnahme hinzufügen bzw. das blockieren für https://web.jurafuchs.de/ ausschalten. Hoffe das war das Problem und die Lösung hilft! :)