Sicherungseigentum am AWR + Vermieterpfandrecht, wenn Eigentumserwerb nachträglich stattfindet
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Jurastudium und Referendariat.
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Pizzaliebhaberin P erwirbt einen Pizzaofen unter Eigentumsvorbehalt. Sie stellt ihn in die Küche ihrer von V gemieteten Wohnung. Als P ein Darlehen bei Bank B aufnimmt, übereignet sie zur Sicherheit den Ofen, wobei Sie den Eigentumsvorbehalt offenlegt. Später tilgt P die letzte Kaufpreisrate.
Einordnung des Falls
Sicherungseigentum am AWR + Vermieterpfandrecht, wenn Eigentumserwerb nachträglich stattfindet
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 2 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Vermieter V steht vor der vollständigen Kaufpreiszahlung überhaupt kein Vermieterpfandrecht zu, da P bei Einbringen des Pizzaofens in die Wohnung keine Eigentümerin des Pizzaofens war.
Nein, das ist nicht der Fall!
2. Die Bank hat wirksam Eigentum am Pizza-Ofen erworben.
Ja, in der Tat!
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Eddietheeagle
25.11.2022, 06:04:24
Welche Rolle spielt das Vermieterpfandrecht im letzten Fall?
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Nora Mommsen
26.11.2022, 19:20:35
Hallo Eddietheeagle, danke für deine Frage! Das Vermieterpfandrecht geht unter sobald P das Anwartrschaftsrecht an dem Pizzaofen überträgt. Ein gutgläubiges "Behalten" des Vermieterpfandrechts existiert nicht. Viele Grüße, Nora - für das Jurafuchs-Team
Doli
1.1.2023, 23:16:37
Verstehe ich das dann richtig dass eine Übertragung eines belasteten Anwartschaftsrechts im Gegensatz zum belasteten Eigentum nicht möglich ist (also das Anwartschaftsrecht immer lastenfrei ist?). Denn nur diesen Unterschied sehe ich hier zu Fall 2 mit der Antiquitätenhändlerin
evanici
18.9.2023, 21:58:28
Aber wieso geht es unter? Ergibt sich das aus § 936?
cann1311
19.9.2023, 09:39:50
es geht unter weil sie es an die bank übereignet
Vanilla Latte
13.10.2023, 23:47:49
Das würde ich auch gerne wissen.
![CR7](/_next/image?url=https%3A%2F%2Fwissen.jurafuchs.de%2Fimage%2F%25252Fassets%25252Fsecure%25252Fusers%25252Favatar__dywyyccdlqqvmidbwslki.jpeg%3Ftype%3Draw&w=3840&q=75)
CR7
14.1.2024, 20:17:22
Liebes Team, ich ärgere mich bisschen über die Aufgabe. Es wird hier am Ende nicht deutlich, welche Rolle das Vermieterpfandrecht spielt. Was passiert denn danach mit damit? Das könnte man am Ende noch in die Aufgabe einbauen!
Sessi
18.1.2024, 10:58:14
Finde ich auch !!!!
versuchterfahrlässigermord
19.1.2024, 08:46:51
Ich bin auch etwas verwirrt. Wird dann nicht in diesem Fall das Vermieterpfandrecht wieder ausgehölt wenn die Bank das Eigentum erlangt nach Zahlung der letzten Rate?
![Sambajamba10](/_next/image?url=https%3A%2F%2Fwissen.jurafuchs.de%2Fimage%2F%25252Fassets%25252Fsecure%25252Fusers%25252Favatar__hmaptzv8j7y4lk3y4huvbg02e.jpeg%3Ftype%3Draw&w=3840&q=75)
Sambajamba10
24.5.2024, 14:58:20
Hey Leute, so wie ich die angegebene Fundstelle verstehe, müsste das Pfandrecht des Vermieters nach Einbringung der Sache durch den Mieter nunmehr an der Sache selbst (also nicht nur am Anwartschaftsrecht) entstehen, da das Pfandrecht am AWR bestehen bleibt und mit Erstarkung zum Vollrecht Eigentum dann am Eigentum besteht (vgl. Arzt, in: MüKo-BGB, § 562 Rn. 16-19)
/qwas
15.2.2024, 17:29:51
Liebes Jurafuchs-Team, könnt ihr bitte die Fragen unter Eddietheegales Thread noch beantworten? Danke.