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Sicherungseigentum am AWR + Vermieterpfandrecht, wenn Eigentumserwerb nachträglich stattfindet
Sachverhalt
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Voraussetzungen
Rennfahrerin R nimmt ein Darlehen bei Bank B auf, um sich einen Rennwagen zu kaufen. Als Sicherheit übereignet sie den Wagen an B. Sie vereinbaren, dass B bei Verzug der Rückzahlung zur Verwertung berechtigt ist (Sicherungsfall). Nach Ablauf der Darlehensfrist zahlt R dieses trotz Mahnung nicht zurück. B verlangt den Wagen heraus.
Arten der Verwertung
Rennfahrerin R nimmt ein Darlehen bei Bank B auf, um sich einen Rennwagen zu kaufen. Als Sicherheit übereignet sie den Wagen an B. Als der Sicherungsfall eintritt, verlangt B den Wagen von R heraus und will ihn verwerten. Welche Möglichkeiten der Verwertung stehen B zu?