Zivilrecht
Sachenrecht
Rechtsgeschäftlicher Eigentumserwerb an beweglichen Sachen
Fortwirkung des Abhandenkommens
Fortwirkung des Abhandenkommens
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
D stiehlt Es Traktor. D veräußert den Traktor sodann an G. G veräußert den Traktor weiter an J.
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Einordnung des Falls
Fortwirkung des Abhandenkommens
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 3 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. G hat Eigentum nach § 929 S. 1 BGB erlangt.
Nein!
Jurastudium und Referendariat.
2. G hat Eigentum nach §§ 929 S. 1, 932 BGB erlangt.
Nein, das ist nicht der Fall!
3. J hat Eigentum nach § 929 S. 1, 932 BGB erlangt.
Nein, das trifft nicht zu!
Jurastudium und Referendariat.