Öffentliches Recht
VwGO
Anfechtungsklage
Fristende bei Zustellung per Übergabeeinschreiben fällt auf Sonntag
Fristende bei Zustellung per Übergabeeinschreiben fällt auf Sonntag
4. April 2025
4 Kommentare
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+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Der am 06.01. zur Post gegebene Widerspruchsbescheid wurde B am 10.01. (Montag) per Übergabeeinschreiben zugestellt. B schafft es nicht, seine Klage bis zum 08.02. (Freitag) einzureichen, und reicht sie deshalb erst am 11.02. (Montag) ein. Ist die Klage verfristet?
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Einordnung des Falls
Fristende bei Zustellung per Übergabeeinschreiben fällt auf Sonntag
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 5 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Die Klagefrist richtet sich nach § 74 Abs. 1 S. 1 VwGO.
Ja!
Jurastudium und Referendariat.
2. Wird der Widerspruchsbescheid mittels Übergabeeinschreiben zugestellt, wird angenommen, dass die Zustellung am vierten Tag nach der Aufgabe bei der Post erfolgte.
Genau, so ist das!
3. Die Berechnung der Klagefrist richtet sich nach den Normen des Zivilrechts.
Ja, in der Tat!
4. Die Klagefrist begann am 11.01.
Ja!
5. Die Klagefrist endet am 10.02, sodass Bs Klage verfristet ist (siehe § 222 Abs. 2 ZPO bzw. § 193 BGB).
Nein, das ist nicht der Fall!
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