Öffentliches Recht
VwGO
Anfechtungsklage
Zustellung per Übergabeeinschreiben erfolgt später als nach vier Tagen (§ 4 Abs. 2 S. 2 VwZG)
Zustellung per Übergabeeinschreiben erfolgt später als nach vier Tagen (§ 4 Abs. 2 S. 2 VwZG)
22. Februar 2025
6 Kommentare
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+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Die Widerspruchsbehörde gibt einen den A belastenden Widerspruchsbescheid am 01.03. per Übergabe-Einschreiben zur Post. Die Post streikt. Der Widerspruchsbescheid wird A erst am 10.03. zugestellt. A reicht am Montag, den 10.04. Klage ein. Ist die Klage verfristet?
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Einordnung des Falls
Zustellung per Übergabeeinschreiben erfolgt später als nach vier Tagen (§ 4 Abs. 2 S. 2 VwZG)
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 3 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Die Klagefrist richtet sich nach § 74 Abs. 1 S. 1 VwGO.
Ja!
Jurastudium und Referendariat.
2. Wird der Widerspruchsbescheid mittels Übergabe-Einschreiben zugestellt, wird grundsätzlich angenommen, dass die Zustellung am vierten Tag nach der Aufgabe bei der Post erfolgte.
Genau, so ist das!
3. Die Klagefrist beginnt erst am 11.03. zu laufen und endet am 10.04. um 24 Uhr (§ 57 Abs. 2 VwGO, § 222 ZPO, §§ 187 Abs. 1, 188 Abs. 2 BGB).
Ja, in der Tat!
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