Öffentliches Recht
VwGO
Zulässigkeit der Anfechtungsklage
Klageeinreichung um 23:59 Uhr – Klagefrist (§ 74 Abs. 1 S. 1 VwVfG)
Klageeinreichung um 23:59 Uhr – Klagefrist (§ 74 Abs. 1 S. 1 VwVfG)
21. August 2025
15 Kommentare
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+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
X hat einen belastenden Widerspruchsbescheid erhalten. Der Bescheid vom 15.05. (Montag) wird ihm am 18.05. (Donnerstag) zugestellt. X erhebt am 18.06. Klage, indem er die Klageschrift um 23:59 Uhr in den Briefkasten des Gerichtes wirft, welcher erst am nächsten Tag geleert wird.
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