Annahmeverweigerung des Empfangsboten auf Anweisung des Adressaten – arglistige Zugangsvereitelung entgegen Treu und Glauben (§ 242 BGB)
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Arbeitgeber G will dem Arbeitnehmer N per Einschreiben kündigen. N hat seine Ehefrau E dazu angehalten, Postsendungen von G nicht anzunehmen. Als Postbote P der E das Kündigungsschreiben übergeben will, verweigert E, wie von N angewiesen, die Annahme.
Einordnung des Falls
Annahmeverweigerung des Empfangsboten auf Anweisung des Adressaten – arglistige Zugangsvereitelung entgegen Treu und Glauben (§ 242 BGB)
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 1 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. N muss sich nach Treu und Glauben (§ 242 BGB) so behandeln lassen, als wäre ihm die Kündigungserklärung zugegangen.
Diese Rechtsfrage lösen [...Wird geladen] der Jurist:innen in Studium und Referendariat richtig.
Ja, in der Tat!
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sinaaaa
27.12.2022, 13:10:20
Worin liegt das Problem hier genau? Geht es um den generellen Grundsatz, dass eine Weiterleitung seitens Emfangsboten unterlassen wird und dies in die Risikophäre des Empfängers fällt Oder geht es hier um den Meinungsstreit im Rahmen des Zugangs, in welchem die grundlose/ böswillige Annahmeverweigerung trotzdem zu einem Zugang führt.

Sambajamba10
29.12.2022, 19:22:16
Es geht um zweitens also die grundlose Annahmeverweigerung

Pilea
7.10.2023, 13:53:00
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