Öffentliches Recht
VwGO
Anfechtungsklage
Verwaltungsakt § 35 S. 1 VwVfG: Abgrenzung: Verwaltungsakt - Realakt
Verwaltungsakt § 35 S. 1 VwVfG: Abgrenzung: Verwaltungsakt - Realakt
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
A und B sind Nachbarn. A hat im Garten einen Komposthaufen angelegt, der stinkt. B erfragt bei der Behörde, ob dies rechtens sei. Ein Sachbearbeiter erkundet die Lage und erstellt dazu einen Aktenvermerk. A ist erbost und verlangt Beseitigung des Aktenvermerks. Statthafte Klageart?
Diesen Fall lösen 91,8 % der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.
Einordnung des Falls
Verwaltungsakt § 35 S. 1 VwVfG: Abgrenzung: Verwaltungsakt - Realakt
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 3 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Die Anfechtungsklage ist statthaft, wenn der Aktenvermerk ein Verwaltungsakt ist, der sich noch nicht erledigt hat.
Ja, in der Tat!
Jurastudium und Referendariat.
2. Die statthafte Klageart richtet sich nach dem Klagebegehren.
Ja!
3. Da der Aktenvermerk eine Vorstufe zum eigentlichen Eingreifen der Behörde ist, liegt hier auch eine Regelung vor.
Nein, das ist nicht der Fall!
Jurafuchs ist eine Lern-Plattform für die Vorbereitung auf das 1. und 2. Juristische Staatsexamen. Mit 15.000 begeisterten Nutzern und 50.000+ interaktiven Aufgaben sind wir die #1 Lern-App für Juristische Bildung. Teste unsere App kostenlos für 7 Tage. Für Abonnements über unsere Website gilt eine 20-tägige Geld-Zurück-Garantie - no questions asked!
Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community
Tigerwitsch
4.4.2021, 18:15:53
Lukas_Mengestu
6.4.2021, 12:27:56
Grundsätzlich kann man in der Tat bei einem Vorgehen gegen
Realakte über eine
Leistungsklagenachdenken. Im Ergebnis dürfte eine Klage hier im konkreten Fall aber schon an §44a VwGO scheitern, da das Verwaltungsverfahren hier noch nicht abgeschlossen ist. Beste Grüße, Lukas - für das Jurafuchs-Team
s.t.
25.8.2021, 16:03:36
Woher weiß man dass das Verfahren nicht abgeschlossen ist ? Ein Vermerk bedeutet ja nicht gleichzeitig gleich Verfahrenshandlung ?
xxx
27.10.2021, 11:31:25
Würde es auch an der Außenwirkung fehlen?
Lukas_Mengestu
27.10.2021, 11:46:11
Hi xxx, auch daran fehlt es in der Tat bei einem bloßen Vermerk. Beste Grüße, Lukas - für das Jurafuchs-Team
Larzed
10.7.2022, 00:46:27
Wenn in der Folge des Aktenvermerks ein VA ergehen würde, wäre das dann ein Fall des sog. mehrstufigen Verwaltungsaktes?
Nora Mommsen
23.7.2022, 12:02:52
Hallo Larzed, mangels Regelungscharakter des Aktenvermerks fehlt es hier an der Mehrstufigkeit. Mehrstufige Verwaltungsakte sind beispielsweise solche, bei denen m
ehrere
Behörden beteiligt sind und jede Entscheidung für sich genommen Bindungscharakter entfaltet. Viele Grüße, Nora - für das Jurafuchs-Team
sy
21.9.2024, 21:05:08
Also Liebes Team, mal ehrlich, weg von Jura und hin zu eurer Vorstellungskraft. Wer auch immer die Idee hatte, die
Behördebzw. den Staat in den putzigen Bundesadler zu verkörpern - der war ein Genie. Ich muss jedes Mal so schmunzeln, wenn ich bei einer Aufgabe sehe, wie ihr euch unseren lieben Staat vorgestellt habt . Cool Leute, ehrlich :*
Christian Leupold-Wendling
21.9.2024, 22:55:06
Hallo sy, vielen Dank für dein Lob! Deine positive Rückmeldung motiviert uns, weiterhin unser Bestes zu geben. Beste Grüße, Christian Leupold-Wendling, für das Jurafuchs-Team