4,7(38.747 mal geöffnet in Jurafuchs)
Verwaltungsakt § 35 S. 1 VwVfG: Abgrenzung: Verwaltungsakt - Realakt
Sachverhalt
Reduziert auf das WesentlicheWie funktioniert Jurafuchs?
Jurafuchs ist eine Lern-Plattform für die Vorbereitung auf das 1. und 2. Juristische Staatsexamen. Mit 20.000 begeisterten Nutzern und 50.000+ interaktiven Aufgaben sind wir die #1 Lern-App für Juristische Bildung. Teste unsere App kostenlos für 7 Tage. Für Abonnements über unsere Website gilt eine 20-tägige Geld-Zurück-Garantie — no questions asked!
Weitere für Dich ausgewählte Fälle
Verwaltungsakt § 35 S. 1, 2 VwVfG: Abgrenzung Norm - Allgemeinverfügung
Die Gemeinde G hat ein Taubenproblem. Kurzerhand verbietet sie das Füttern von Tauben im öffentlichen Stadtpark. Rentner R, der das Taubenfüttern liebt, will gegen das Verbot vorgehen. Ist die Anfechtungsklage statthaft?
Verwaltungsakt § 35 S. 1 VwVfG: Außenwirkung - reine behördliche Weisung an einen Beamten
L ist Landesbeamtin in einem Verwaltungsamt. Sie ist dort in einem bestimmten Sachgebiet tätig. Nachdem Stellen gestrichen werden müssen, bekommt L zusätzlich noch drei weitere Sachgebiete zugewiesen. L will dagegen vorgehen.