Öffentliches Recht
VwGO
Anfechtungsklage
Verwaltungsakt § 35 S. 1 VwVfG: Abgrenzung: Verwaltungsakt - Realakt
Verwaltungsakt § 35 S. 1 VwVfG: Abgrenzung: Verwaltungsakt - Realakt
14. Juli 2025
9 Kommentare
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+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
A und B sind Nachbarn. A hat im Garten einen Komposthaufen angelegt, der stinkt. B erfragt bei der Behörde, ob dies rechtens sei. Ein Sachbearbeiter erkundet die Lage und erstellt dazu einen Aktenvermerk. A ist erbost und verlangt Beseitigung des Aktenvermerks. Statthafte Klageart?
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Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 3 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Die Anfechtungsklage ist statthaft, wenn der Aktenvermerk ein Verwaltungsakt ist, der sich noch nicht erledigt hat.
Ja, in der Tat!
2. Die statthafte Klageart richtet sich nach dem Klagebegehren.
Ja!
3. Da der Aktenvermerk eine Vorstufe zum eigentlichen Eingreifen der Behörde ist, liegt hier auch eine Regelung vor.
Nein, das ist nicht der Fall!
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