Öffentliches Recht
Grundrechte
Körperliche Unversehrtheit (Art. 2 Abs. 2 S. 1 Alt. 2 GG)
Impfzwang – Eingriff in körperliche Unversehrtheit (Art. 2 Abs. 2 S. 1 Alt. 2 GG)?
Impfzwang – Eingriff in körperliche Unversehrtheit (Art. 2 Abs. 2 S. 1 Alt. 2 GG)?
15. Mai 2025
22 Kommentare
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+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
§ 20 Abs. 6 S. 1 Infektionsschutzgesetz ermächtigt das Bundesministerium für Gesundheit, Impfpflichten aufzustellen. So erlässt es eine Verordnung, dass fortan alle Kinder gegen Masern geimpft werden müssen. Impfgegnerin I sieht darin eine Verletzung der körperlichen Unversehrtheit ihres Kindes.
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Einordnung des Falls
Impfzwang – Eingriff in körperliche Unversehrtheit (Art. 2 Abs. 2 S. 1 Alt. 2 GG)?
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 3 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Der sachliche Schutzbereich des Rechts auf körperliche Unversehrtheit (Art. 2 Abs. 2 S. 1 Alt. 2 GG) ist eröffnet.
Ja!
Jurastudium und Referendariat.
2. Der Eingriff ist jedoch gerechtfertigt.
Genau, so ist das!
3. Es liegt ein Eingriff in die körperliche Unversehrtheit der Kinder vor, die geimpft werden.
Ja, in der Tat!
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