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Impfzwang – Eingriff in körperliche Unversehrtheit (Art. 2 Abs. 2 S. 1 Alt. 2 GG)?

einfach
schwer97 % lösen richtig
23. Juni 2026
30 Kommentare

Sachverhalt

Reduziert auf das Wesentliche
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§ 20 Abs. 6 S. 1 Infektionsschutzgesetz ermächtigt das Bundesministerium für Gesundheit, Impfpflichten aufzustellen. So erlässt es eine Verordnung, dass fortan alle Kinder gegen Masern geimpft werden müssen. Impfgegnerin I sieht darin eine Verletzung der körperlichen Unversehrtheit ihres Kindes.

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