Zivilrecht

BGB Allgemeiner Teil

Abgabe und Zugang von Willenserklärungen

Widerruf erfolgt mit anderem Medium als die zu widerrufende Erklärung.

Widerruf erfolgt mit anderem Medium als die zu widerrufende Erklärung.

24. November 2024

4,8(30.308 mal geöffnet in Jurafuchs)

[...Wird geladen]

+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)

Jurafuchs

S ärgert sich über seine Nachbarn und entschließt sich spontan, seine Wohnung zu kündigen. Er gibt den Brief mit der Kündigung an V vormittags bei der Post auf. Am Nachmittag bereut er seinen Entschluss. Er ruft V an und erklärt, an der Kündigung nicht festhalten zu wollen.

Diesen Fall lösen [...Wird geladen] der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.

...Wird geladen

Einordnung des Falls

Widerruf erfolgt mit anderem Medium als die zu widerrufende Erklärung.

Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 3 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt

1. Die Kündigung an V ist wirksam geworden, als S sie bei der Post aufgegeben hat.

Nein, das trifft nicht zu!

Empfangsbedürftige WE werden wirksam mit Zugang (§ 130 Abs. 1 S. 1 BGB). Zugang (Phase 3) liegt bei verkörperten WE vor, wenn die Erklärung so in den Machtbereich des Empfängers gelangt ist, dass er von ihr Kenntnis nehmen kann und wenn unter normalen Umständen mit der Kenntnisnahme zu rechnen ist. Indem S die Kündigung bei der Post aufgegeben hat, hat er sie willentlich in Richtung auf den Empfänger in Bewegung gesetzt, sodass er bei Zugrundelegung normaler Verhältnisse mit dem Zugang beim Empfänger rechnen darf. Die Aufgabe bei der Post stellt somit lediglich die Abgabe (Phase 2) dar.
Jurafuchs 7 Tage kostenlos testen und tausende Fälle wie diesen selbst lösen.
Erhalte uneingeschränkten Zugriff alle Fälle und erziele Spitzennoten in
Jurastudium und Referendariat.

2. Eine empfangsbedürftige Willenserklärung wird nicht wirksam, wenn dem anderen vorher oder gleichzeitig ein Widerruf zugeht.

Ja!

§ 130 Abs. 1 S. 2 BGB ermöglicht dem Erklärenden, seine Erklärung bis zu ihrem Zugang zu widerrufen. Der Widerruf kann formlos mit jedem beliebigen Medium erfolgen, d.h. auch mit einem anderen als für die Erklärung verwendeten Medium.

3. Die Kündigung ist nicht wirksam geworden. V ist vorher ein Widerruf zugegangen.

Genau, so ist das!

V hat bei dem Telefonat am Nachmittag die fernmündliche Widerrufserklärung des S akustisch vernommen (Zugang, Phase 3). Zu diesem Zeitpunkt war die bei der Post aufgegebene Kündigung noch nicht in den Machtbereich des V gelangt und damit auch noch nicht zugegangen. Damit ist V vor Zugang der Kündigungserklärung ein Widerruf zugegangen.
Dein digitaler Tutor für Jura
Jetzt kostenlos testen
Jurafuchs
Eine Besprechung von:
Jurafuchs Brand
facebook
facebook
facebook
instagram

Jurafuchs ist eine Lern-Plattform für die Vorbereitung auf das 1. und 2. Juristische Staatsexamen. Mit 15.000 begeisterten Nutzern und 50.000+ interaktiven Aufgaben sind wir die #1 Lern-App für Juristische Bildung. Teste unsere App kostenlos für 7 Tage. Für Abonnements über unsere Website gilt eine 20-tägige Geld-Zurück-Garantie - no questions asked!


Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community

Dein digitaler Tutor für Jura
Jetzt kostenlos testen