Zivilrecht
BGB Allgemeiner Teil
Abgabe und Zugang von Willenserklärungen
Widerruf erfolgt mit anderem Medium als die zu widerrufende Erklärung.
Widerruf erfolgt mit anderem Medium als die zu widerrufende Erklärung.
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
S ärgert sich über seine Nachbarn und entschließt sich spontan, seine Wohnung zu kündigen. Er gibt den Brief mit der Kündigung an V vormittags bei der Post auf. Am Nachmittag bereut er seinen Entschluss. Er ruft V an und erklärt, an der Kündigung nicht festhalten zu wollen.
Diesen Fall lösen [...Wird geladen] der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.
Einordnung des Falls
Widerruf erfolgt mit anderem Medium als die zu widerrufende Erklärung.
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 3 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Die Kündigung an V ist wirksam geworden, als S sie bei der Post aufgegeben hat.
Nein, das trifft nicht zu!
Jurastudium und Referendariat.
2. Eine empfangsbedürftige Willenserklärung wird nicht wirksam, wenn dem anderen vorher oder gleichzeitig ein Widerruf zugeht.
Ja!
3. Die Kündigung ist nicht wirksam geworden. V ist vorher ein Widerruf zugegangen.
Genau, so ist das!
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