Strafrecht
BT 2: Diebstahl, Betrug, Raub u.a.
Betrug (§ 263 StGB)
Vermögensbegriff 4- Geldstrafe, Geldbuße, Verwarngeld
Vermögensbegriff 4- Geldstrafe, Geldbuße, Verwarngeld
16. April 2025
13 Kommentare
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+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)

T ist knapp bei Kasse, seit er sich einen Porsche gekauft hat. Er versucht daher „unnötige Ausgaben“ zu vermeiden. Er manipuliert eine Parkscheibe, sodass diese automatisch weiterläuft. T parkt länger als erlaubt. Wegen der manipulierten Parkscheibe erhebt Beamtin B kein Bußgeld.
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Einordnung des Falls
Vermögensbegriff 4- Geldstrafe, Geldbuße, Verwarngeld
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 3 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. T hat B getäuscht (§ 263 StGB).
Ja, in der Tat!
Jurastudium und Referendariat.
2. B hat eine Vermögensverfügung getätigt.
Ja!
3. Es liegt ein Vermögensschaden seitens des Staates vor.
Nein, das ist nicht der Fall!
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community
Maximilian Schulz
25.8.2022, 15:48:11
Könnte man nicht den Vermögensschaden des Staates darin sehen, dass der Parkplatz nicht entgeltlich während T unrechtmäßig parkt an einen anderen vermietet werden konnte?

Lukas_Mengestu
17.10.2022, 13:45:21
Hallo Maximilian, Täuschung-Irrtum-
Vermögensverfügungund Vermögensschaden müssen alle in einem Kausalitätsverhältnis stehen. Der Umstand, dass niemand auf dem Parkplatz parkt resultiert daraus, dass der Parkplatz besetzt ist und nicht darauf, dass eine falsche Parkscheibe darin liegt. Insoweit beruht dieser Schaden nicht auf der Täuschung. Beste Grüße, Lukas - für das Jurafuchs-Team
Jacob
7.11.2022, 14:44:54
Würde es dann nicht bereits an der „Vermögens“-verfügung scheitern?

Nora Mommsen
10.11.2022, 12:47:36
Hallo Jacob, die
Vermögensverfügungist jedes Tun, Dulden oder Unterlassen, dass sich vermögensmindernd auswirkt. Dabei ist dies nicht mit der zivilrechtlichen Verfügung zu verwechseln. Indem die Ordnungsamtmitarbeiterin es aufgrund der Täuschung unterlassen hat einen Buß
geldbescheid auszustellen, hat sie auf die Geltendmachung von Ansprüchen verzichtet. Dies stellt aufgrund des repressiven Charakters keinen Schaden im Sinne der Norm dar, ist aber dennoch eine
Vermögensverfügung. Viele Grüße, Nora - für das Jurafuchs-Team
Saufen_Fetzt
23.12.2022, 01:48:37
Uberzeugt mich nicht. Beim Punkt “Schaden” wird hier angeführt, dass ein solcher vorliegt wenn der wirtschaftliche Wert des Vermögens vermindert wird. Das ist bereits wörtlich der Kern der “
Vermögensverfügung, die sich vermogensmindernd auswirkt”. (IE ist das natürlich Wurscht, da man das in der Klausur ja BGH Style einfach zusammen prüfen würde, weil die dogmatische Differenzierung eh keinen interessiert.)

Simon
17.7.2024, 23:31:03
Ich stimme Jacob zu. Dogmatisch sauber ist nur, schon die
Vermögensverfügungabzulehnen. Stellt die Buß
geldforderung schon keinen Vermögensbestandteil dar, kann die unterlassene Einziehung des Buß
geldes schon nicht das Vermögen des Staates mindern.
Blotgrim
19.11.2022, 10:10:14
Warum kommt dem Buß
geldkein wirtschaftlicher Wert zu ? Wenn ich bspw 50€ Buß
geldzahlen muss hat dieser Anspruch doch einen wirtschaftlichen Wert den sich der Staat hier durch die Finger gehen lässt. Ich hätte hier zwar auch einen Vermögensschaden verneint, aber eher deswegen weil kein negativer Saldo dadurch entsteht kein Buß
geldauszusprechen

Nora Mommsen
5.12.2022, 13:54:54
Hallo Blotgrim, ein Buß
geldist aber nicht auf dem "Markt" handelbar. Es stellt vielmehr einen
Strafanspruch des Staatesdar. :) Viele Grüße, Nora - für das Jurafuchs-Team
lcm334
5.1.2023, 17:30:28
Das mag sein, 50 € sind allerdings sehr wohl handelbar. Das ist wieder einer dieser absurden Argumente, den sich nur Juristen ausdenken können ;)
Kind als Schaden
28.11.2023, 15:31:25
Ich behaupte jetzt einfach mal, ohne es sicher zu wissen, dass es sehr wahrscheinlich einige Menschen innerhalb der Lehre gibt, die das anders sehen :D
Ani
15.1.2024, 11:30:45
Es gibt ja für alles einen Markt ;) es gibt Menschen, die Buß
gelder und Punkte in Flensburg anderer Leute gegen entsprechende Zahlung „übernehmen“

Simon
17.7.2024, 23:28:10
Sinn und Zweck des Buß
geldes ist - wie der Name nahelegt - nicht die
Bereicherungdes staatlichen Vermögens, sondern die Bestrafung des ordnungswidrig Handelnden. Insofern ist der staatliche "Anspruch" auf die 50 € Buß
geldnicht als wirtschaftlicher Anspruch auf 50 €, sondern als
staatlicher Strafanspruchzu sehen. Dieser ist von § 263 StGB nicht geschützt. Das ist letztlich ein teleologisches Argument, das sich bei einer rein wirtschaftlichen Betrachtung freilich nicht erschließt.
Vincent
9.1.2025, 15:11:38
Sicherlich ist Sinn und Zweck des Buß
geldes ein anderer, aber wenn ich einen Schmerzens
gelderhalte hat dieses auch den Sinn und Zweck meine Schmerzen finanziell aufzuwiegen, nichtsdestotrotz hat dieses
Geldfür mich einen wirtschaftlichen Wert - schließlich kann ich damit ja in den nächsten Elektrohandel gehen und einen Fernseher kaufen. Eine genauere Ausführung wäre hier schön