Vermögensbegriff 4- Geldstrafe, Geldbuße, Verwarngeld
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
T ist knapp bei Kasse, seit er sich einen Porsche gekauft hat. Er versucht daher „unnötige Ausgaben“ zu vermeiden. Er manipuliert eine Parkscheibe, sodass diese automatisch weiterläuft. T parkt länger als erlaubt. Wegen der manipulierten Parkscheibe erhebt Beamtin B kein Bußgeld.
Einordnung des Falls
Vermögensbegriff 4- Geldstrafe, Geldbuße, Verwarngeld
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 3 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. T hat B getäuscht (§ 263 StGB).
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Ja, in der Tat!
2. B hat eine Vermögensverfügung getätigt.
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Ja!
3. Es liegt ein Vermögensschaden seitens des Staates vor.
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Nein, das ist nicht der Fall!