Strafrecht

BT 2: Diebstahl, Betrug, Raub u.a.

Betrug (§ 263 StGB)

Vermögensbegriff 4- Geldstrafe, Geldbuße, Verwarngeld

Vermögensbegriff 4- Geldstrafe, Geldbuße, Verwarngeld

6. November 2024

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leichtmittelschwer

+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)

Jurafuchs

T ist knapp bei Kasse, seit er sich einen Porsche gekauft hat. Er versucht daher „unnötige Ausgaben“ zu vermeiden. Er manipuliert eine Parkscheibe, sodass diese automatisch weiterläuft. T parkt länger als erlaubt. Wegen der manipulierten Parkscheibe erhebt Beamtin B kein Bußgeld.

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Einordnung des Falls

Vermögensbegriff 4- Geldstrafe, Geldbuße, Verwarngeld

Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 3 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt

1. T hat B getäuscht (§ 263 StGB).

Ja, in der Tat!

Eine Täuschung ist das Einwirken auf einen anderen mit dem Ziel der Erregung eines Irrtums. Indem T die Parkscheibe manipuliert hat, ging B davon aus, dass die erlaubte Parkzeit nicht überschritten hat.
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2. B hat eine Vermögensverfügung getätigt.

Ja!

Eine Vermögensverfügung ist jedes Handeln, Dulden oder Unterlassen das sich unmittelbar vermögensmindernd auswirkt. Neben einem Handeln oder Dulden ist auch in Unterlassen, das sich unmittelbar vermögensmindernd auswirkt, eine Vermögensverfügung. Aufgrund der Täuschung unterließ es B, bei T das Bußgeld zu erheben.

3. Es liegt ein Vermögensschaden seitens des Staates vor.

Nein, das ist nicht der Fall!

Das Vermögen erleidet einen Schaden, wenn sein wirtschaftlicher Wert vermindert wird. Entscheidend ist, dass der Sache ein (primär) wirtschaftlicher Wert zukommt. Geldstrafen, Geldbußen oder Verwarngeldern hingegen haben einen präventiven bzw. repressiven Charakter. Zudem normiert § 258 StGB die Vereitelung von Straf- und Ahndungsansprüche abschließend. Dem Bußgeld kommt kein wirtschaftlicher Wert zu.
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community

MASC

Maximilian Schulz

25.8.2022, 15:48:11

Könnte man nicht den Vermögensschaden des Staates darin sehen, dass der Parkplatz nicht entgeltlich während T unrechtmäßig parkt an einen anderen vermietet werden konnte?

Lukas_Mengestu

Lukas_Mengestu

17.10.2022, 13:45:21

Hallo Maximilian, Täuschung-Irrtum-

Vermögensverfügung

und Vermögensschaden müssen alle in einem Kausalitätsverhältnis stehen. Der Umstand, dass niemand auf dem Parkplatz parkt resultiert daraus, dass der Parkplatz besetzt ist und nicht darauf, dass eine falsche Parkscheibe darin liegt. Insoweit beruht dieser Schaden nicht auf der Täuschung. Beste Grüße, Lukas - für das Jurafuchs-Team

JACOB

Jacob

7.11.2022, 14:44:54

Würde es dann nicht bereits an der „Vermögens“-verfügung scheitern?

Nora Mommsen

Nora Mommsen

10.11.2022, 12:47:36

Hallo Jacob, die

Vermögensverfügung

ist jedes Tun, Dulden oder Unterlassen, dass sich vermögensmindernd auswirkt. Dabei ist dies nicht mit der zivilrechtlichen Verfügung zu verwechseln. Indem die Ordnungsamtmitarbeiterin es aufgrund der Täuschung unterlassen hat einen Bußgeldbescheid auszustellen, hat sie auf die Geltendmachung von Ansprüchen verzichtet. Dies stellt aufgrund des repressiven Charakters keinen Schaden im Sinne der Norm dar, ist aber dennoch eine

Vermögensverfügung

. Viele Grüße, Nora - für das Jurafuchs-Team

SAUFE

Saufen_Fetzt

23.12.2022, 01:48:37

Uberzeugt mich nicht. Beim Punkt “Schaden” wird hier angeführt, dass ein solcher vorliegt wenn der wirtschaftliche Wert des Vermögens vermindert wird. Das ist bereits wörtlich der Kern der “

Vermögensverfügung

, die sich vermogensmindernd auswirkt”. (IE ist das natürlich Wurscht, da man das in der Klausur ja BGH Style einfach zusammen prüfen würde, weil die dogmatische Differenzierung eh keinen interessiert.)

Simon

Simon

17.7.2024, 23:31:03

Ich stimme Jacob zu. Dogmatisch sauber ist nur, schon die

Vermögensverfügung

abzulehnen. Stellt die Bußgeldforderung schon keinen Vermögensbestandteil dar, kann die unterlassene Einziehung des Bußgeldes schon nicht das Vermögen des Staates mindern.

BL

Blotgrim

19.11.2022, 10:10:14

Warum kommt dem Bußgeld kein wirtschaftlicher Wert zu ? Wenn ich bspw 50€ Bußgeld zahlen muss hat dieser Anspruch doch einen wirtschaftlichen Wert den sich der Staat hier durch die Finger gehen lässt. Ich hätte hier zwar auch einen Vermögensschaden verneint, aber eher deswegen weil kein negativer Saldo dadurch entsteht kein Bußgeld auszusprechen

Nora Mommsen

Nora Mommsen

5.12.2022, 13:54:54

Hallo Blotgrim, ein Bußgeld ist aber nicht auf dem "Markt" handelbar. Es stellt vielmehr einen

Strafanspruch des Staates

dar. :) Viele Grüße, Nora - für das Jurafuchs-Team

LCM33

lcm334

5.1.2023, 17:30:28

Das mag sein, 50 € sind allerdings sehr wohl handelbar. Das ist wieder einer dieser absurden Argumente, den sich nur Juristen ausdenken können ;)

Kind als Schaden

Kind als Schaden

28.11.2023, 15:31:25

Ich behaupte jetzt einfach mal, ohne es sicher zu wissen, dass es sehr wahrscheinlich einige Menschen innerhalb der L

ehre

gibt, die das anders sehen :D

AN

Ani

15.1.2024, 11:30:45

Es gibt ja für alles einen Markt ;) es gibt Menschen, die Bußgelder und Punkte in Flensburg anderer Leute gegen entsprechende Zahlung „übernehmen“

Simon

Simon

17.7.2024, 23:28:10

Sinn und Zweck des Bußgeldes ist - wie der Name nahelegt - nicht die Bereicherung des staatlichen Vermögens, sondern die Bestrafung des ordnungswidrig Handelnden. Insofern ist der staatliche "Anspruch" auf die 50 € Bußgeld nicht als wirtschaftlicher Anspruch auf 50 €, sondern als staatlicher Strafanspruch zu sehen. Dieser ist von § 263 StGB nicht geschützt. Das ist letztlich ein

teleologisch

es Argument, das sich bei einer rein wirtschaftlichen Betrachtung freilich nicht erschließt.


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