Vermögensbegriff 2
3. April 2025
11 Kommentare
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+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)

A kauft Drogen bei B. A täuscht dabei seine Zahlungswilligkeit und Zahlungsfähigkeit vor, und gibt an, nach Erhalt der Ware zu zahlen. Daher unterlässt B die Geltendmachung seines "Anspruchs" Zug-um-Zug. Nach dem Erhalt der Ware macht A sich wie geplant, ohne zu zahlen aus dem Staub.
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Einordnung des Falls
Vermögensbegriff 2
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 3 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Ein Vermögensschaden setzt voraus, dass der Besitz der Drogen einen Bestandteil des strafrechtlich geschützten Vermögens darstellt.
Genau, so ist das!
Jurastudium und Referendariat.
2. Nach der hL, die den juristisch-ökonomischen Vermögensbegriff vertritt, sind Drogen Teil des strafrechtlich geschützten Vermögens.
Nein, das trifft nicht zu!
3. Nach dem vorwiegend durch die Rspr. vertretenen reinen ökonomischen Vermögensbegriff sind Drogen Teil des strafrechtlich geschützten Vermögens.
Ja!
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