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Freiwilliger Rücktritt bei herannahenden Zeugen
Sachverhalt
Reduziert auf das WesentlicheEinordnung
Der BGH beschäftigt sich in diesem Urteil mit dem Merkmal der Freiwilligkeit im Rahmen des Rücktritts vom Versuch. Hiernach könne der Anstoß, von der Tatvollendung abzulassen, auch von außen kommen, solange nicht angezweifelt wird, dass der Täter diese Entscheidung trotzdem autonom getroffen hat. Die Freiwilligkeit scheidet erst dann aus, wenn der Täter denkt, dass die von außen kommenden Ereignisse der Tatvollendung zwingend entgegenstehen.
Prüfungsschema
Wie prüfst Du den Rücktritt vom unbeendeten Versuch (§ 24 Abs. 1 S. 1 Alt. 1 StGB)?
- Kein fehlgeschlagener Versuch
- Unbeendeter Versuch
- Rücktrittshandlung: Aufgabe der weiteren Tatausführung (§ 24 Abs. 1 S. 1 Alt. 1 StGB)
- Freiwilligkeit
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