Zivilrecht
BGB Allgemeiner Teil
Geschäftsfähigkeit
Mittel von Drittem überlassen, Zustimmung des gesetzlichen Vertreters zur Überlassung und Verwendung notwendig
Mittel von Drittem überlassen, Zustimmung des gesetzlichen Vertreters zur Überlassung und Verwendung notwendig
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Die Oma O des 13-jährigen K schenkt ihm € 50 zum Geburtstag und sagt, dass er sich dafür kaufen könne, was ihm gefalle. Da K Briefmarken sammelt und in letzter Zeit ziemlich viel Geld dafür ausgegeben hat, verbieten ihm seine Eltern E, von den €50 weitere Briefmarken zu kaufen.
Diesen Fall lösen [...Wird geladen] der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.
Einordnung des Falls
Mittel von Drittem überlassen, Zustimmung des gesetzlichen Vertreters zur Überlassung und Verwendung notwendig
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 2 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Dem K wurden mit den €50 Mittel zur freien Verfügung überlassen (§ 110 BGB).
Nein!
Jurastudium und Referendariat.
2. Wenn K sich von den €50 Briefmarken kauft, ist dieses Rechtsgeschäft schwebend unwirksam.
Genau, so ist das!
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