Zivilrecht

BGB Allgemeiner Teil

Geschäftsfähigkeit

Mittel von Drittem überlassen, Zustimmung des gesetzlichen Vertreters zur Überlassung und Verwendung notwendig

Mittel von Drittem überlassen, Zustimmung des gesetzlichen Vertreters zur Überlassung und Verwendung notwendig

23. November 2024

4,8(7.717 mal geöffnet in Jurafuchs)

[...Wird geladen]

+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)

Jurafuchs

Die Oma O des 13-jährigen K schenkt ihm € 50 zum Geburtstag und sagt, dass er sich dafür kaufen könne, was ihm gefalle. Da K Briefmarken sammelt und in letzter Zeit ziemlich viel Geld dafür ausgegeben hat, verbieten ihm seine Eltern E, von den €50 weitere Briefmarken zu kaufen.

Diesen Fall lösen [...Wird geladen] der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.

...Wird geladen

Einordnung des Falls

Mittel von Drittem überlassen, Zustimmung des gesetzlichen Vertreters zur Überlassung und Verwendung notwendig

Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 2 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt

1. Dem K wurden mit den €50 Mittel zur freien Verfügung überlassen (§ 110 BGB).

Nein!

Die in § 110 BGB genannten Mittel kann der Minderjährige entweder vom gesetzlichen Vertreter oder einem Dritten mit dessen Zustimmung erhalten. Ob die Mittel zur freien Verfügung überlassen sind, richtet sich aber ausschließlich nach der Zustimmung des gesetzlichen Vertreters. Diese ist auszulegen. Der Wille des Dritten ist unerheblich. K hat das Geld von O und nicht von den E erhalten. Indem die E erklärten, dass er es nur nicht für Briefmarken ausgeben dürfe, haben sie der Mittelüberlassung an sich konkludent zugestimmt. Dadurch haben sie jedoch auch eine Zweckbindung erklärt, wodurch das Geld nicht zu Ks freier Verfügung steht. Os Aussage ist unerheblich.
Jurafuchs 7 Tage kostenlos testen und tausende Fälle wie diesen selbst lösen.
Erhalte uneingeschränkten Zugriff alle Fälle und erziele Spitzennoten in
Jurastudium und Referendariat.

2. Wenn K sich von den €50 Briefmarken kauft, ist dieses Rechtsgeschäft schwebend unwirksam.

Genau, so ist das!

Hat der gesetzliche Vertreter der Mittelüberlassung durch einen Dritten zwar zugestimmt, jedoch gleichzeitig eine Zweckbestimmung für die Mittel getroffen, so beschränkt sich seine konkludente Einwilligung nach § 110 BGB auf Rechtsgeschäfte für genau diesen Zweck. Nur diese Rechtsgeschäfte können nach § 110 BGB durch Bewirken der vertragsmäßigen Leistung wirksam werden. Ein Kaufvertrag über Briefmarken entspricht nicht der Zweckbestimmung die Ks Eltern für die €50 von O getroffen haben. Briefmarken sollte sich K vielmehr gerade nicht davon kaufen dürfen.
Dein digitaler Tutor für Jura
Jetzt kostenlos testen
Jurafuchs
Eine Besprechung von:
Jurafuchs Brand
facebook
facebook
facebook
instagram

Jurafuchs ist eine Lern-Plattform für die Vorbereitung auf das 1. und 2. Juristische Staatsexamen. Mit 15.000 begeisterten Nutzern und 50.000+ interaktiven Aufgaben sind wir die #1 Lern-App für Juristische Bildung. Teste unsere App kostenlos für 7 Tage. Für Abonnements über unsere Website gilt eine 20-tägige Geld-Zurück-Garantie - no questions asked!


Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community

Dein digitaler Tutor für Jura
Jetzt kostenlos testen