Isolierte Forderungsabtretung 2
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
G ist Inhaber einer Sicherungsgrundschuld am Grundstück des Schuldners S und Gläubiger der gesicherten Forderung. G überträgt die Forderung nach Eintritt des Sicherungsfalls an Z.
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Einordnung des Falls
Isolierte Forderungsabtretung 2
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 3 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Eine entgegen den Bestimmungen des Sicherungsvertrags vorgenommene isolierte Forderungsabtretung führt stets zur Unwirksamkeit der Abtretung.
Nein, das ist nicht der Fall!
Jurastudium und Referendariat.
2. Z hat die Forderung erworben.
Ja, in der Tat!
3. S hat gegen G wegen Verletzung des Sicherungsvertrags einen Schadensersatzanspruch aus § 280 Abs. 1 BGB.
Nein!
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community
jomolino
3.9.2021, 21:26:08
Eine vorherige Aufgabe die den (regelmäßig anzunehmenden) Inhalt des Sicherungsvertrags darlegt wäre super
Dogu
28.5.2024, 16:55:59
S.o.
Nocebo
6.7.2024, 16:26:44
Völlig richtig, so ist das etwas witzlos.
BrSa
31.8.2024, 09:20:40
Tatsächlich kenne ich aus vielen Sachverhalten, dass die Bestimmungen des Sicherungsvertrages nicht genannt werden, sondern man sich diese, wie auch hier, herleiten soll.In diesem Zusammenhang ist mir aus vielen Fällen bekannt, dass die Bestimmungen des Sicherungsvertrages nicht erwähnt werden, sondern, wie auch hier, hergeleitet werden müssen.
Ala
27.7.2024, 14:52:05
„Die Wirkung des Sicherungsvertrags ist lediglich eine schuldrechtliche. Verstößt der Zedent etwa gegen das sicherungsvertragliche Verbot der isolierten Forderungsabtretung, so hat dies nicht die Unwirksamkeit der Forderungsabtretung zur Folge. Schuldrechtlich begeht er hingegen eine Pflichtverletzung.“ Aber folgt denn nicht aus § 399 BGB aE, dass ein schuldrechtliches Abtretungsverbot (ausnahmsweise) auch dinglich wirkt? Habe ich einen Denkfehler? In der Aufgabe davor wird auch ausgeführt, dass ein schuldrechtliches Abtretungsverbot absolut wirkt - als Ausnahme vom Abstraktionsprinzip.