Isolierte Forderungsabtretung 4
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
G ist Inhaber einer Grundschuld am Grundstück des Schuldners S und Gläubiger der Forderung. Diese wurde als Sicherheit für die Forderung bestellt. G überträgt die Forderung an Z. S zahlt an Z. G möchte nun die Grundschuld geltend machen. S weigert sich mit Hinweis auf den Sicherungsvertrag.
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Einordnung des Falls
Isolierte Forderungsabtretung 4
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 3 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Das Begleichen der Forderung führt zum Erlöschen der Grundschuld.
Nein, das trifft nicht zu!
Jurastudium und Referendariat.
2. S kann sich gegen den Anspruch des G aus §§ 1192 Abs. 1, 1147 BGB mit der Berufung auf § 407 Abs. 1 BGB verteidigen.
Nein!
3. G hat gegen S einen Anspruch aus §§ 1192 Abs. 1, 1147 BGB.
Nein, das ist nicht der Fall!
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community
olfis
12.7.2022, 17:42:03
Nora Mommsen
23.7.2022, 12:45:39
Hallo olfis, die Erfüllung der gesichterten Forderung führt zum Untergang des Erfüllungsanspruchs. Dies begründet eine Einrede gem.
§ 273BGB, da sich aus dem Sicherungsvertrag ein Anspruch auf Rückgewähr der Grundschuld ergibt. Dieser stellt eine Einrede gem.
§ 273BGB gegen ein Vorgehen aus der Grundschuld dar. Viele Grüße, Nora - für das Jurafuchs-Team