Mangelbedingter Betriebsausfallschaden
19. August 2025
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+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)

Fahrradkurier F kauft bei V ein neues Pegasus-Fahrrad. V liefert das Fahrrad am 1.8. ohne Bremsen aus, weshalb F sofort ein neues mangelfreies Rad von V verlangt, das dieser am 10.8 liefert. F hat dadurch 9 Tage lang einen Verdienstausfall von täglich €100 erlitten.
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Einordnung des Falls
Mangelbedingter Betriebsausfallschaden
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 4 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Ist die Kaufsache bei Gefahrübergang mangelhaft, kann der Käufer unter weiteren Voraussetzungen Schadensersatz verlangen (§§ 437 Nr. 3 BGB).
Genau, so ist das!
2. Bei dem Verdienstausfallschaden handelt es sich um einen Schadensersatz neben der Leistung, weil der Schaden bereits endgültig eingetreten ist und durch eine gedachte Nacherfüllung im letztmöglichen Zeitpunkt nicht mehr behoben werden kann.
Ja, in der Tat!
3. Es handelt sich um einen Schadensersatz wegen Verzögerung der Leistung (§ 286 BGB), weil V mit der Lieferung einer mangelfreien Sache in Verzug war.
Nein!
4. Die Voraussetzungen des § 280 Abs. 1 BGB liegen vor.
Genau, so ist das!
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