Mangelbedingter Betriebsausfallschaden
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Fahrradkurier F kauft bei V ein neues Pegasus-Fahrrad. V liefert das Fahrrad am 1.8. ohne Bremsen aus, weshalb F sofort ein neues mangelfreies Rad von V verlangt, das dieser am 10.8 liefert. F hat dadurch 9 Tage lang einen Verdienstausfall von täglich €100 erlitten.
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Einordnung des Falls
Mangelbedingter Betriebsausfallschaden
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 4 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Ist die Kaufsache bei Gefahrübergang mangelhaft, kann der Käufer unter weiteren Voraussetzungen Schadensersatz verlangen (§§ 437 Nr. 3 BGB).
Genau, so ist das!
Jurastudium und Referendariat.
2. Bei dem Verdienstausfallschaden handelt es sich um einen Schadensersatz neben der Leistung, weil der Schaden bereits endgültig eingetreten ist und durch eine gedachte Nacherfüllung im letztmöglichen Zeitpunkt nicht mehr behoben werden kann.
Ja, in der Tat!
3. Es handelt sich um einen Schadensersatz wegen Verzögerung der Leistung (§ 286 BGB), weil V mit der Lieferung einer mangelfreien Sache in Verzug war.
Nein!
4. Die Voraussetzungen des § 280 Abs. 1 BGB liegen vor.
Genau, so ist das!
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community
Maitre68
1.8.2024, 15:55:30
Hier wird so getan, als sei der mangelbedingte
Nutzungsausfallschadenunstrittig nach § 280 I zu ersetzen. Dies ist allerdings äußerst strittig. Nach einer Ansicht wird die Schlechtleistung als „zu späte ordnungsgemäße Leistung“ kategorisiert und damit die zusätzlichen VRS des § 286 vorliegen müssen (manche sagen dann, dass die Mahnung entbehrlich ist, womit man dann ergebnistechnisch gleich rauskommt wie bei § 280 I). Es wäre aber schön, wenn darauf hingewiesen würde. (Ich war verwundert, da dieser Streit in einer anderen Aufgabe sehr schön dargelegt wird). LG Maitre
Aylin
16.10.2024, 16:22:40
In welcher Aufgabe wird dieser Streit dargelegt?
hannabuma
27.10.2024, 20:06:36
@[Aylin](200301) Wenn ich mich richtig erinnere müsste die Aufgabe im Schuldrecht AT in einem der Kapitel zum Schadensersatz zu finden sein
Kai
2.1.2025, 13:13:45
@[Maitre68](
239400) Damit, dass es sich um eine durchaus umstrittene Thematik handelt, hast du recht. Bei mir sind direkt die Alarmglocken angegangen, da der Streit bei uns im Rep immer wieder behandelt wird. Es wird in der Frage allerdings nicht so getan, als sei unstrittig der Weg über § 280 I zu gehen. Vielleicht wurde das erst nachträglich eingefügt, aber im Text steht doch "nach hM ist § 286 jedoch nur einschlägig". Daraus kann man ableiten, dass die aA es anders sieht. Ausführlich wird der Streit, mit verschiedenen Aufgaben und unter ausführlicher Berücksichtigung der Argumente, im Schuldrecht AT behandelt.