Zivilrecht
Schuldrecht Allgemeiner Teil
Schadensersatz statt oder neben der Leistung (Leistungsstörungsrecht)
Nutzungsausfallschaden bei Nichtleistung
Nutzungsausfallschaden bei Nichtleistung
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
K bestellt bei V ein Ringlicht für ihren Youtubekanal. Da V nicht liefert, setzt K am 1.12. eine Nachfrist bis zum 6.12. Am 7.12 erklärt sie den Rücktritt. Ein anderes Ringlicht kann sie erst am 15.12. kaufen. K fordert Ersatz ihrer entgangenen Einnahmen am 3.12. (€400) und 10.12. (€800).
Diesen Fall lösen [...Wird geladen] der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.
Einordnung des Falls
Nutzungsausfallschaden bei Nichtleistung
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 8 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Hat V, indem sie das Ringlicht nicht geliefert hat, ihre vertraglich geschuldete Pflicht verletzt?
Ja!
Jurastudium und Referendariat.
2. Ist die Art des Schadens entscheidend für die Frage, ob und welche zusätzlichen Voraussetzungen für einen Schadensersatzanspruch notwendig sind (§280 Abs. 2, 3 BGB)?
Genau, so ist das!
3. Handelt es sich bei Bei Ks entgangenen Werbeeinnahmen vom 3.12. um einen Schaden neben der Leistung?
Ja, in der Tat!
4. Ist Anspruchsgrundlage für die entgangenen Einnahmen vom 3.12. allein § 280 Abs. 1 BGB?
Nein!
5. Kann K, da V sich am 3.12. im Schuldnerverzug befand, die entgangenen Einnahmen von € 400 nach §§ 280 Abs. 1, 2, 286 BGB ersetzt verlangen?
Genau, so ist das!
6. Kann K, da V sich am 10.12. im Schuldnerverzug befand, die entgangenen Einnahmen von €800 nach §§ 280 Abs. 1, 2, 286 BGB ersetzt verlangen?
Nein, das trifft nicht zu!
7. Handelt es sich bei Ks entgangenen Werbeeinnahmen vom 10.12. um einen Schaden statt der Leistung? Es könnte ein Anspruch nach § 280 Abs. 1, 3, 281 BGB vorliegen.
Ja!
8. Kann K die entgangenen Einnahmen am 10.12 (€800) nach §§ 280 Abs. 1, 3, 281 BGB ersetzt verlangen?
Genau, so ist das!
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