Strafrecht

BT 5: Verkehrsdelikte

Verbotene Kraftfahrzeugrennen, § 315d StGB

§ 315d Abs. 1 Nr. 3 i.V.m. Abs. 4 StGB: Vorsatz-Fahrlässigkeits-Kombination

§ 315d Abs. 1 Nr. 3 i.V.m. Abs. 4 StGB: Vorsatz-Fahrlässigkeits-Kombination

30. August 2025

5 Kommentare

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leichtmittelschwer

+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)

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T fährt auf einer Bundesstraße mit seinem Pkw. Der Beifahrer A stiftet ihn dazu an, den Pkw an sein Limit zu bringen. Bei 230 km/h gerät T auf die Gegenfahrbahn und der entgegenkommende O kann nur knapp ausweichen. T und A hatten auf das Ausbleiben einer Gefahrenlage vertraut.

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