§ 315d Abs. 5 StGB: Kein Grunddelikt

1. Dezember 2025

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+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)

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Im Vertrauen darauf, dass schon „alles gut gehen“ werde, rast Motorradfahrerin T mit über 100 km/h durch die Stadt, obwohl die zulässige Höchstgeschwindigkeit 50 km/h beträgt. Als O die Straße überquert, kann T nicht rechtzeitig bremsen. O stirbt.

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