Strafrecht
BT 5: Verkehrsdelikte
Verbotene Kraftfahrzeugrennen, § 315d StGB
§ 315d Abs. 5 StGB: Gesundheitsschädigung einer großen Zahl von Menschen
§ 315d Abs. 5 StGB: Gesundheitsschädigung einer großen Zahl von Menschen
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
T nimmt an einem illegalen Straßenrennen teil. Er vertraut zwar darauf, dass niemand zu Schaden kommt, nimmt konkrete Gefährdungen aber billigend in Kauf. Da er die Kontrolle verliert, rast er in eine Menschenmenge. 20 Menschen erleiden einfache Gesundheitsschädigungen.
Diesen Fall lösen [...Wird geladen] der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.
Einordnung des Falls
§ 315d Abs. 5 StGB: Gesundheitsschädigung einer großen Zahl von Menschen
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 4 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
Genau, so ist das!
Jurastudium und Referendariat.
2. T hat den objektiven und subjektiven Tatbestand des § 315d Abs. 2 i.V.m. Abs. 1 Nr. 2 StGB verwirklicht.
Ja, in der Tat!
3. Es ist ein qualifizierender Erfolg eingetreten (§ 315d Abs. 5 StGB).
Ja!
4. Auch die sonstigen Voraussetzungen des § 315d Abs. 5 StGB sind erfüllt, nämlich Kausalität, Gefahrverwirklichungszusammenhang und (wenigstens) fahrlässige Herbeiführung des qualifizierenden Erfolges.
Genau, so ist das!
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