Öffentliches Recht
Grundrechte
Kunstfreiheit (Art. 5 Abs. 3 S. 1 Alt. 1 GG)
Kombination aller Kunstbegriffe: Nicht alles ist Kunst
Kombination aller Kunstbegriffe: Nicht alles ist Kunst
21. August 2025
13 Kommentare
4,7 ★ (32.670 mal geöffnet in Jurafuchs)
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
A möchte in der Fußgängerzone der Stadt F interessierten Passanten Tarotkarten legen. Er meint, seine Tätigkeit sei erlaubnisfrei, weil seine Tätigkeit durch die Kunstfreiheit geschützte „Straßenkunst“ darstelle.
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