Zivilrechtliche Nebengebiete
Erbrecht
Einführung
(Fall) Erbfähigkeit - Nasciturus und In-Vitro-Fertilisation
(Fall) Erbfähigkeit - Nasciturus und In-Vitro-Fertilisation
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Fs Eizelle wird mit Ms Samenzelle in der Retorte verschmolzen. Auf der Rückreise von der Kinderwunschklinik erleiden M und seine Ehefrau F einen für M tödlichen Verkehrsunfall. M hinterlässt kein Testament.
Diesen Fall lösen 76,5 % der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.
Einordnung des Falls
(Fall) Erbfähigkeit - Nasciturus und In-Vitro-Fertilisation
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 3 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. In der Kinderwunschklinik hatte sich F den Embryo einpflanzen lassen. Die einige Monate später geborene Tochter T war bei Erbfall erbfähig.
Ja, in der Tat!
Jurastudium und Referendariat.
2. In der Klinik war erst die Befruchtung im Glas erfolgt. Nach dem Unfall wurde der Embryo eingepflanzt. T war bei Erbfall nach dem Gesetz erbfähig.
Nein!
3. Es existieren Argumente für eine Erbfähigkeit der bei Erbfall noch nicht eingepflanzten T.
Genau, so ist das!
Fundstellen
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community
Yuki
26.5.2021, 17:12:25
Ist das dann ein sog. "nondum conceptus"?
Tigerwitsch
26.5.2021, 18:20:39
Als „nondum conceptus“ bezeichnet man den menschlichen Embryo in der Phase vor der Nidation, also der Einnistung der befruchteten Eizelle in der Gebärmutterschleimhaut. Bereits der nondum conceptus ist partiell rechtsfähig, insbesondere wird er bereits deliktsrechtlich geschützt. Im vorliegenden Fall werden ja zwei Konstellationen geschildert und differenziert: Frage 1 - Nidation ist bereits erfolgt:
nasciturus- Erbfähigkeit (+), § 1923 Abs. 2 BGB Frage 2 - Nidation noch nicht erfolgt: nondum conceptus - (Teil-)Erbfähigkeit, vgl. nur §§ 2101, 2106 Abs. 2, 2178 BGB.
iustus
30.7.2021, 22:47:51
Kann man nicht auch auf die Nidation abstellen?
Lukas_Mengestu
7.12.2021, 13:00:25
Hallo iustus, sobald die Nidation (=Einnistung der befruchteten Eizelle in die Gebärmutterschleimhaut) erfolgt ist, kann man unproblematisch die Erbfähigkeit annehmen (Frage 1). Frage 2 stellt dagegen eine Abwandlung dar (keine Nidation, sondern nur in-vitro Befruchtung). Hier fehlt es an einer Regelung, weswegen man hier offen in beide Richtungen argumentieren kann. Beste Grüße, Lukas - für das