Zivilrechtliche Nebengebiete
Erbrecht
Einführung
(Fall) Erbfähigkeit - Nasciturus und In-Vitro-Fertilisation
(Fall) Erbfähigkeit - Nasciturus und In-Vitro-Fertilisation
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Fs Eizelle wird mit Ms Samenzelle in der Retorte verschmolzen. Auf der Rückreise von der Kinderwunschklinik erleiden M und seine Ehefrau F einen für M tödlichen Verkehrsunfall. M hinterlässt kein Testament.
Diesen Fall lösen [...Wird geladen] der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.
Einordnung des Falls
(Fall) Erbfähigkeit - Nasciturus und In-Vitro-Fertilisation
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 3 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. In der Kinderwunschklinik hatte sich F den Embryo einpflanzen lassen. Die einige Monate später geborene Tochter T war bei Erbfall erbfähig.
Ja, in der Tat!
Jurastudium und Referendariat.
2. In der Klinik war erst die Befruchtung im Glas erfolgt. Nach dem Unfall wurde der Embryo eingepflanzt. T war bei Erbfall nach dem Gesetz erbfähig.
Nein!
3. Es existieren Argumente für eine Erbfähigkeit der bei Erbfall noch nicht eingepflanzten T.
Genau, so ist das!
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