Vererblichkeit – Einstiegsfall
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
A ist Mitglied einer alchemistischen Vereinigung. Bei einem Experiment verunglückt er tödlich. Auf seinem Bankkonto befinden sich zu diesem Zeitpunkt €10.000. A hat aber auch ein Darlehen in Höhe von €20.000. Erbe des A ist E.
Diesen Fall lösen 93,1 % der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.
Einordnung des Falls
Vererblichkeit – Einstiegsfall
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 3 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Mit dem Tod des A ist das Bankguthaben (=Auszahlungsanspruch gegen die Bank) des A auf E übergegangen.
Ja, in der Tat!
Jurastudium und Referendariat.
2. E kann die Erbschaft für die Darlehensverbindlichkeit ausschlagen und nur das Bankguthaben annehmen.
Nein!
3. E ist durch den Erbfall nun Mitglied in der exklusiven alchemistischen Vereinigung.
Nein, das ist nicht der Fall!
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community
lcm334
12.1.2023, 08:59:32
Das richtet sich dann nach § 38 I Alt 2. BGB, oder?
Nora Mommsen
13.1.2023, 12:19:05
Hall lcm334, genau richtig. Wir haben das in der Aufgabe noch ergänzt :) Viele Grüße, Nora - für das Jurafuchs-Team
Burumar🐸
28.10.2024, 15:38:28
Leider noch falsch. Es muss § 38 S1 Alt 2 heißen
Jonas22
19.5.2024, 19:58:18
„MAßSTAB Nur die vererblichen Rechtsbeziehungen gehen auf den Erben über. In der Regel sind nur die vermögensbezogenen Rechtsbeziehungen vererblich. Für den Verein ist die Unvererblichkeit der Mitgliedschaft in § 38 Abs. 1 Alt. 2 BGB geregelt.“ § 38 BGB hat keine Absätze, sondern nur zwei Sätze.
Linne_Karlotta_
22.10.2024, 17:11:47
Hallo Jonas22, vielen Dank für Deinen Hinweis! Wir haben den Fehler auf unsere Liste gesetzt und werden ihn im nächsten Korrekturgang beheben. Deine Aufmerksamkeit hilft uns, die Qualität unserer Inhalte hochzuhalten. Wir werden diesen Thread als erledigt markieren, sobald wir den Fehler behoben haben. Beste Grüße, Linne_Karlotta_, für das Jurafuchs-Team
Jonas22
19.5.2024, 19:58:18
„MAßSTAB Nur die vererblichen Rechtsbeziehungen gehen auf den Erben über. In der Regel sind nur die vermögensbezogenen Rechtsbeziehungen vererblich. Für den Verein ist die Unvererblichkeit der Mitgliedschaft in § 38 Abs. 1 Alt. 2 BGB geregelt.“ § 38 BGB hat keine Absätze, sondern nur zwei Sätze.
Linne_Karlotta_
22.10.2024, 16:31:02
Hallo Jonas22, vielen Dank für Deinen Hinweis! Wir haben den Fehler auf unsere Liste gesetzt und werden ihn im nächsten Korrekturgang beheben. Deine Aufmerksamkeit hilft uns, die Qualität unserer Inhalte hochzuhalten. Wir werden diesen Thread als erledigt markieren, sobald wir den Fehler behoben haben. Beste Grüße, Linne_Karlotta_, für das Jurafuchs-Team
Jonas22
19.5.2024, 19:58:18
„MAßSTAB Nur die vererblichen Rechtsbeziehungen gehen auf den Erben über. In der Regel sind nur die vermögensbezogenen Rechtsbeziehungen vererblich. Für den Verein ist die Unvererblichkeit der Mitgliedschaft in § 38 Abs. 1 Alt. 2 BGB geregelt.“ § 38 BGB hat keine Absätze, sondern nur zwei Sätze.
Linne_Karlotta_
22.10.2024, 16:58:09
Hallo Jonas22, vielen Dank für Deinen Hinweis! Wir haben den Fehler auf unsere Liste gesetzt und werden ihn im nächsten Korrekturgang beheben. Deine Aufmerksamkeit hilft uns, die Qualität unserer Inhalte hochzuhalten. Wir werden diesen Thread als erledigt markieren, sobald wir den Fehler behoben haben. Beste Grüße, Linne_Karlotta_, für das Jurafuchs-Team
Jonas22
19.5.2024, 19:58:18
„MAßSTAB Nur die vererblichen Rechtsbeziehungen gehen auf den Erben über. In der Regel sind nur die vermögensbezogenen Rechtsbeziehungen vererblich. Für den Verein ist die Unvererblichkeit der Mitgliedschaft in § 38 Abs. 1 Alt. 2 BGB geregelt.“ § 38 BGB hat keine Absätze, sondern nur zwei Sätze.
Linne_Karlotta_
22.10.2024, 16:30:49
Hallo Jonas22, vielen Dank für Deinen Hinweis! Wir haben den Fehler auf unsere Liste gesetzt und werden ihn im nächsten Korrekturgang beheben. Deine Aufmerksamkeit hilft uns, die Qualität unserer Inhalte hochzuhalten. Wir werden diesen Thread als erledigt markieren, sobald wir den Fehler behoben haben. Beste Grüße, Linne_Karlotta_, für das Jurafuchs-Team