Vererblichkeit – Einstiegsfall
4. April 2025
24 Kommentare
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+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
A ist Mitglied einer alchemistischen Vereinigung. Bei einem Experiment verunglückt er tödlich. Auf seinem Bankkonto befinden sich zu diesem Zeitpunkt €10.000. A hat aber auch ein Darlehen in Höhe von €20.000. Erbe des A ist E.
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Einordnung des Falls
Vererblichkeit – Einstiegsfall
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 3 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Mit dem Tod des A ist das Bankguthaben (=Auszahlungsanspruch gegen die Bank) des A auf E übergegangen.
Ja, in der Tat!
Jurastudium und Referendariat.
2. E kann die Erbschaft für die Darlehensverbindlichkeit ausschlagen und nur das Bankguthaben annehmen.
Nein!
3. E ist durch den Erbfall nun Mitglied in der exklusiven alchemistischen Vereinigung.
Nein, das ist nicht der Fall!
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